Der Fachbeirat
Die Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und der gutachterlichen Praxis. Die Mitglieder des FBU werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) berufen.
Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen, veröffentlicht diese in der „Methodensammlung Feststoffuntersuchung“ (Methosa) und stellt die Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV fest. Mit der Veröffentlichung der Gleichwertigkeit im Bundesanzeiger durch das BMUKN können diese rechtssicher im Geltungsbereich der BBodSchV eingesetzt werden. Der FBU gibt außerdem Empfehlungen zur Probenahme, Aufbereitung und Analyse von Bodenproben ab sowie zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit.
Der FBU ermöglicht so die Nutzung aktueller, leistungsfähiger Verfahren und trägt dazu bei, Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten und qualitativ hochwertige Untersuchungsergebnisse zu erreichen.