Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU)

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 14. Juni 2000 den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) einberufen, um gem. Anhang 1 BBodSchV ein Gremium einzurichten, das die formalen Voraussetzungen schafft, trotz der rechtlich notwendigen starren Normverweise im Gesetz die jeweils aktuellen Fassungen anzuwenden.

Inhaltsverzeichnis

 

Der Fachbeirat

Alle Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und gutachterlichen Praxis. Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen und gibt Empfehlungen ab. Der FBU trägt so dazu bei Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten.

Zentrifuge in einem Labor
Zentrifuge in einem Labor
Quelle: Franz Pfluegl / Fotolia.com
 

Aufgaben

Die zusammenfassende Beschreibung der Aufgaben lautet im Wortlaut der Regelung in Anhang 1 der BBodSchV: „Im Sinne dieses Anhangs ist der Stand von Verfahren und Methoden der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und Methoden, der ihre praktische Eignung zu den vorstehend genannten Untersuchungen gesichert erscheinen lässt. Erkenntnisse über solche Verfahren und Methoden und über ihre Anwendung werden durch einen ausgewählten Kreis von Fachleuten aus Bund und Ländern sowie der Betroffenen im Benehmen mit den Ländern zusammengestellt, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einberufen wird (BBodSchV Anh. 1).“

Der FBU hat vor dem Hintergrund von BBodSchG und BBodSchV zahlreiche Aufgaben. Zu den Hauptaufgaben gehört es, Erkenntnisse über die Anwendung empfohlener Verfahren und Methoden zusammenzustellen. Diese Aufgabe ergibt sich daraus, dass im Anhang 1 zitierte Normen und Richtlinien

  • zum einen häufig mehrere Methoden beinhalten, d.h. hier ist die Methode der Wahl festzulegen (z.B. Analyse von Cr (VI) Spektralphotometrie DIN 19734: 01.99 und DIN 38 405-24: 05.87)
  • zum anderen im Einzelfall nicht immer dem Untersuchungsziel im vollen Umfange entsprechen und deshalb zusätzlicher Verfahrenshinweise bedürfen.

Allerdings dürfte eine bloße Zusammenstellung von Anwendungshinweisen zu kurz greifen, es sind deshalb geeignete Formen für ihre Publikation zu prüfen. Darüber hinaus ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Verfahren und Methoden als wichtige Aufgabe anzusehen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit musste im Anhang 1 die Zulässigkeit von Methoden und Verfahren für das jeweilige Untersuchungsziel auf einzelne Methoden bzw. eine geringe Auswahl beschränkt werden. Um gleichwohl unterschiedlichen Traditionen oder Untersuchungsbedingungen gerecht zu werden, wurde die Verwendung gleichwertiger Methoden und Verfahren für zulässig erklärt. Dieses Vorgehen erlegt der einzelnen Untersuchungsstelle die Nachweispflicht der Gleichwertigkeit auf und kann damit zu Unsicherheiten und sonstigen Problemen beim Vollzug der Verordnung führen. Eine Bestätigung der Gleichwertigkeit durch den Arbeitskreis soll hier für Abhilfe sorgen.

Der FBU berücksichtigt die Arbeiten von Verwaltungsgremien und Arbeitskreisen auf dem Gebiet der Analytik von Böden und Altlasten, insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (⁠LAWA⁠) sowie des Arbeitskreises "Handbuch der Bodenuntersuchungen" und der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Entnahme einer Bodenprobe im Wald.
Für die Entnahme einer Bodenprobe kommt meistens Bohrgerät zum Einsatz.

Die Umweltprobenbank entnimmt regelmäßig an elf ausgewählten Standorten in Deutschland Bodenproben für das Archiv in Schmallenberg. Diese stammt aus Christinendorf.

Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Am 1. März 1999 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft, dessen Zweck es ist, die Funktionen der Böden nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untergesetzliches Regelwerk trat am 17. Juli 1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. Sie regelt die Anforderungen für die Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen sowie für Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen und legt Bodenwerte fest. Im Anhang 1 BBodSchV sind die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung von Böden formuliert.

Untersuchungsverfahren entwickeln sich aufgrund neuer Erkenntnisse und technischer Fortschritte in der Analysetechnik schnell weiter. Bei der Beratung der BBodSchV war wiederholt die Forderung Betroffener vorgetragen worden, Erkenntnisfortschritte bodenbezogener methodischer Arbeiten durch eine methodische Begleitung des Vollzugs der BBodSchV zu berücksichtigen. Da der Forderung nach einer dynamischen Verweisung, d. h. eine automatische Anpassung der Anforderungen der Verordnung bei der Änderung der entsprechenden Methodenbeschreibung, aus Gründen der Rechtssicherheit nicht nachgekommen werden konnte, soll dies durch den Einsatz eines Fachgremiums gesichert werden.

Zu diesem Zweck wurde am 14. Juni 2000 der „Fachbeirat Verfahren und Methoden für Bodenuntersuchungen“ (FBU) einberufen. Der FBU nutzt Erkenntnissen anderer Fachgremien, z.B. der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). 
Die LABO ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK), in dem die für den Bodenschutz zuständigen Behörden der Länder und des Bundes zusammenarbeiten, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen. Die Aufgaben werden  von  den ständigen Ausschüssen (StäA), StäA 1 „Recht“ (BORA), StäA 2 „Vorsorgender Bodenschutz“ (BOVA) und  StäA 3 „Altlasten“ (ALA) bearbeitet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Darüber hinaus befassen sich eine Vielzahl von Verbänden, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Institutionen mit methodischen Fragen der Boden- und Altlastenuntersuchungen.

Bodenprobennahme
Bodenprobe wird gewonnen
Quelle: Sabine Augustin
 

Publikationen

Die Arbeiten des FBU werden im Handbuch „Berechnung von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten“, herausgegeben vom Umweltbundesamt, und teilweise im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hierfür ist eine Änderung des Titels in "Bewertung von Böden und Altlasten - Untersuchungsverfahren und Berechnung von Prüfwerten" vereinbart worden. Die Arbeiten des Fachbeirats werden auch auf dieser Internetseite bereitgestellt. Gegenwärtig liegen folgende Arbeiten des FBU fertig vor :

Methodensammlung „Boden-/Altlastenuntersuchung“ (Methosa)

Hinweis: Methosa ersetzt die Publikation "Vergleichende Bewertung der Verfahren und Methoden des Anhangs 1 der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) mit aktuellen Fassungen" von 2018.

Die vorliegende Sammlung von Feld- und Labormethoden zur Probenahme, Probenvorbehandlung, -vorbereitung und Analytik für die Boden- und Verdachtsflächen-untersuchung („Methosa“)  wurde vom Fachbeirat Bodenuntersuchung  (FBU) auf Basis der nationalen und internationalen Normungsarbeit sowie praktischen Erfahrungen im Vollzug des Bodenschutzes zusammengestellt, um Behörden, Untersuchungsstellen und Gutachter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. In der Methodensammlung werden aktuelle Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungs-verfahren und -methoden dargestellt und Empfehlungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Qualität von Untersuchungsverfahren gegeben. Die vorliegende Methodensammlung stellt eine Fortschreibung der Untersuchungsverfahren auf Basis der Bundes-Bodenschutz- und -Altlastenverordnung (BBodSchV) dar.

Position des FBU zu Grundsätzen der Bodenprobenahme im bodenschutzrechtlich geregelten Bereich (2016)

Statistische Modellierung von Gleichwertigkeitsuntersuchungen im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes anhand von unterschiedlichen Messverfahren anorganischer und organischer Schadstoffparameter

Da bisher kein geeignetes Werkzeug zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Analysenverfahren im Sinne der BBodSchV zur Verfügung stand, wurden in Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH (quo-data GmbH) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung die statistischen Grundlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit chemischer Untersuchungsverfahren durch Ringversuche oder durch In-house-Analysen unter Verwendung von Äquivalenztests erarbeitet. Die entsprechenden Ergebnisse können als Grundlage dazu dienen, die Analysenverfahren mit neuen Varianten der Messergebnisermittlung bezüglich der Gleichwertigkeit einzuschätzen. Das Herangehen wird als Kurzfassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Verfahren der Vor-Ort-Analytik im Anwendungsbereich der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

In den letzten Jahren wurden die Vor-Ort-Analytikverfahren für die Untersuchung von kontaminierten Böden zunehmend weiterentwickelt und z.T. auch über den in der BBodSchV explizit vorgesehenen Zweck hinaus eingesetzt. Der FBU hat Veröffentlichungen und Methodenbeschreibungen über Vor-Ort-Analytikverfahren (VOA-Verfahren) geprüft und eine grundsätzliche Stellungnahme erarbeitet. In der Veröffentlichung der Stellungnahme spricht der FBU allgemeine Empfehlungen für die Eignung der Verfahren aus und stellt Voraussetzungen für ihre Anwendung dar.

Messunsicherheit bei Bodenuntersuchungen

Die unter den unten angegebenen Links veröffentlichten Dokumente beschreiben die Herangehensweise bei der Ableitung der Messunsicherheit sowohl aus der Sicht des Vollzuges als auch für die Berechnung der laborindividuellen Messunsicherheit.

Zusammenstellung und Bewertung von Probennahmeverfahren für den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz sowie die Abschätzung der Messunsicherheit für die Probennahme

Ziel dieses Projektes war, im Rahmen der Novellierung der BBodSchV einen Beitrag im Hinblick auf eine Zusammenstellung und Bewertung von Probennahmeverfahren für Böden (Probenaufschluss und -entnahme) des Anhang 1 der BBodSchV insbesondere unter Beachtung der Messunsicherheit zu leisten. Der Bericht besteht aus zwei Teilen:

Teil 1: Eine kritische Betrachtung z.T. aktualisierter Regelwerke und Normen für die Bodenprobennahme zeigte, dass zurzeit kein „Dokument“ existiert, das alle erforderlichen Aspekte einer Handlungsempfehlung für Probennahmeverfahren für Böden insbesondere auch unter Einbeziehung der Qualitätssicherung und der Bewertung von Messunsicherheiten erfüllt. Es bestehen Diskrepanzen zwischen der Anwendung der Normen zur Untersuchung der „Bodenbeschaffenheit“ (insbesondere Normenreihe ISO 10381) und der Normen aus dem „geotechnischen Bereich“, wobei die Normenreihe ISO 10381 mehr den Qualitätsansprüchen möglicher Kontaminationen bei der Bodenprobennahme gerecht wird. Für die Anwendung der Normen und Regelwerke stellen die länderübergreifenden und -spezifischen Materialien eine wertvolle Unterstützung dar. Der Zusammenhang zwischen Aufschlussverfahren und Probenqualität, Fragen der Messunsicherheit und Qualitätssicherung sowie Aspekte der Repräsentativität und der Heterogenität von Bodenproben nicht in ausreichendem Maße im Hinblick auf Anforderungen chemischer Untersuchungen herausgearbeitet.

Teil 2: Für die Einschätzung der Messunsicherheit von Bodenprobennahmeverfahren ergab eine Auswertung von Feldstudien einen Mittelwert von us = 11 Prozent, jedoch mit einer großen Streuung. Die Probennahmeunsicherheit läßt sich nicht mit einzelnen Komponenten des Probennahmeverfahrens oder Standortfaktoren in Beziehung setzen, wahrscheinlich wegen der Vielzahl der Einflussfaktoren. Die Datenlage bezüglich konkreter Zahlenwerte für us für klar definierte Probennahmeverfahren ist noch unzureichend. Für Oberflächenproben mit denen der mittlere Gehalt von gängigen Analyten abgeschätzt werden soll, könnte man vorerst die Probennahmeunsicherheit gleich dem hier gefundenen Mittelwert setzen, sofern keine weiteren Informationen über den Standort verfügbar sind. Existieren Informationen über die Heterogenität, so kann dieser Wert modifiziert werden. Es sind jedoch weitere Ringversuche zur Einschätzung der Probennahmeunsicherheit bei der Beprobung von Böden notwendig, insbesondere auch für organische Verbindungen.

Untersuchungen zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – Teil 1

Im Gutachten erfolgt eine Zusammenstellung und Bewertung von Extraktionsverfahren zur Beurteilung der Verfügbarkeit von anorganischen und organischen Schadstoffen in Böden. Dies beinhaltet eine Darstellung des Entwicklungsstandes der Methoden sowie notwendige noch ausstehende Versuche zur Robustheitsprüfung und Validierung sowie aktuelle Aktivitäten zur Schließung der Kenntnislücken. Betrachtet werden Verfahren zur Erfassung des aktuell und potentiell verfügbaren Anteils anorganischer und organischer Kontaminanten. Darüber hinaus wird die Erfassung der Verfügbarkeit anorganischer und organischer Kontaminanten hinsichtlich der Resorptionsverfügbarkeit (DIN 19738) vorgenommen.

  • Vorsitzende Dr. Ute Kalbe

    Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)
    4.3 Fachbereich Schadstofftransfer und Umwelttechnologien
    Unter den Eichen 87
    12205 Berlin

    Tel.: 030 / 8104 3862
    Fax: 030 / 8104 1437
    E-Mail: fbu[at]uba.de

  • Dr. Urs Dippon-Deißler

    Geschäftsstelle des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen (FBU)
    Umweltbundesamt
    FG II 2.6
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau
    Tel.: 0340 / 2103 – 4267
    Fax: 0340 / 2104 – 4267
    E-Mail:fbu[at]uba.de

  • Dr. Ina Gründer

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
    Abteilung 3 – Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) –
    Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim

  • Dr. Dieter Hennecke

    Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie
    und angewandte Oekologie - IME
    Auf dem Aberg 1
    57392 Schmallenberg

  • Dr. Frank Küchler

    Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
    Standort Berlin
    Spittelmarkt 10
    10117 Berlin

  • apl. Prof. Dr. Volker Linnemann

    RWTH Aachen University
    Institut für Siedlungswasserwirtschaft (ISA)
    52056 Aachen
    Dienstsitz:
    Umweltanalytisches Laboratorium
    Krefelder Str. 299
    52070 Aachen

  • Dr. Klaus Liphard

    Sachverständiger für Energie und Umwelt
    Hülsebergstr. 19
    45279 Essen

  • Dr. Ingo Müller

    Referent
    SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE
    Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe
    Referat 42 | Boden, Altlasten
    Halsbrücker Str. 31a | 09599 Freiberg
    Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 | 01326 Dresden Pillnitz

  • Dr. Alexander Ruderisch

    AGROLAB GmbH
    Jenaer Straße 1
    84034 Landshut

  • PD Dr. Steffen Uhlig

    quo data
    Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH
    Prellerstraße 14
    01309 Dresden

  • Dr. Andreas Zeddel

    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
    und ländliche Räume, Dezernat Altlasten
    Hamburger Chaussee 25
    24220 Flintbek

  • Theresa Geßwein

    DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
    Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6
    10787 Berlin

  • Dr. Annegret Biegel-Engler

    Umweltbundesamt
    FGL II 2.6
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau

  • Viktoriya Lukhmanova

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    Referat W I 6, Recht des Bodenschutzes und nachsorgender Bodenschutz, Bergrecht
    Robert-Schuman-Platz 3,
    53175 Bonn

  • Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

    Die BGR ist als Fachbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit die zentrale wissenschaftlich-technische Institution zur Beratung der Bundesregierung in allen georelevanten Fragestellungen. Hier finden Sie zahlreichen Informationen zu geowissenschaftlichen Fachthemen.

    BGR

  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Die BAM ist eine technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und ist mit ihrer Leitlinie "Sicherheit und Zuverlässigkeit in Chemie und Materialtechnik" auch in die Wirtschafts- und Technologiepolitik der Bundesregierung sowie im europäischen Rahmen einbezogen. Hier sind die vielfältigen Aufgaben der BAM nachzulesen.

    BAM

  • Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

    BMU

  • Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)

    Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
    Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK), in dem die für den Bodenschutz zuständigen obersten Behörden der Länder und des Bundes zusammenarbeiten, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen.
    Hier finden Sie Veröffentlichungen und Hinweise zu den Aufgaben sowie Näheres zu den ständigen Ausschüssen
    StäA 1 „Recht“ (BORA)
    StäA 2 „Vorsorgender Bodenschutz“ (BOVA)
    StäA 3 „Altlasten“ (ALA)

    LABO

  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt

    Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist eine der größten Stiftungen in Europa. Sie fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen Förderschwerpunkten im Bereich Umweltschutz.

    DBU

  • Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)

    Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Neben zahlreichen Informationen, können Normen recherchiert werden.

    DIN

  • Deutscher Verband unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)

    Der VUP ist die Interessenvertretung der in Deutschland niedergelassenen privatwirtschaftlichen Laboratorien. Neben zahlreichen aktuellen Informationen findet man hier auch interessante weiterführende Links.

    VUP

  • VDLUFA

    Im Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) sind Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA), Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalten (MLUA), Universitätsinstitute, Bundesforschungsanstalten und andere Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen zur gemeinsamen wissenschaftlichen Arbeit zusammengeschlossen.
    Hier finden Sie neben Informationen den Mitgliedern des VDLUFA Veröffentlichungen, Statements und Veranstaltungshinweise.

    VDLUFA

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Bodenschutz  Bundesbodenschutzgesetz  Bodenuntersuchung