Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Sanierungstechnik

Semimobile thermische Bodenbehandlungsanlage
Semimobile thermische Bodenbehandlungsanlage
Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt

Die Palette möglicher Sanierungsverfahren ist vielfältig und reicht von physikalischen über biologische bis hin zu chemischen Techniken, sowohl in-situ als auch ex-situ. Die Auswahl hängt ab vom zu sanierenden Umweltmedium, den zu behandelnden Schadstoffen und den Standortbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Auswahl von Sanierungsmaßnahmen

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) können kontaminierte Standorte mit folgenden Maßnahmen saniert werden:

  1. Dekontaminationsmaßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe,
  2. Sicherungsmaßnahmen zur langfristigen Verminderung der Ausbreitung der Schadstoffe, ohne die Schadstoffe zu beseitigen,
  3. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.

Bei Sanierungsuntersuchungen findet auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Verhältnismäßige Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen. Die von der zuständigen Behörde festzulegenden Maßnahmen und ihre Folgen für den Sanierungspflichtigen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur abzuwehrenden Gefahr stehen. Danach ist diejenige Maßnahme zu bevorzugen, die geeignet ist, den angestrebten Erfolg (die behördlich festgelegten Sanierungsziele) zu erreichen und die bei gleichem Erfolg das „mildere Mittel“ darstellt und die zugleich ein angemessenes Kosten-/Nutzenverhältnis aufweist.    

Sind Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht verhältnismäßig, können sonstige Maßnahmen wie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (insbesondere Nutzungsbeschränkungen) zur Anwendung kommen. Bei der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen oder über Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sollte auch die natürliche Schadstoffminderung berücksichtigt werden. Schadstoffe sind in der Regel zu beseitigen, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nach dem 1. März 1999 eingetreten sind - soweit dies im Hinblick auf die Vorbelastung des Bodens verhältnismäßig ist. 

Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind ihre Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch soziale und ökonomische Aspekte der Sanierung und des Flächenrecyclings zu betrachten. So kann eine Verknüpfung der Dekontamination mit (Tief-)Baumaßnahmen zur Flächennachnutzung nachhaltiger sein als ein herkömmlicher Bodenaushub. Weiterhin ist es möglich, Boden- und Grundwassersanierungen durch die Entwicklung innovativer Verfahren effizienter zu gestalten.
    
Bis die behördlich festgelegten Sanierungsziele erreicht sind, kann der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Sanierung sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung des Sanierungserfolges und für Nachsorgemaßnahmen erheblich variieren. Es steht eine Vielzahl von Lösungsansätzen und technischen Verfahren zur Verfügung. Das schließt aber nicht aus, dass im konkreten Fall noch kein marktgängiges Sanierungsverfahren existiert, dass der finanzielle Aufwand für die Durchführung einer Maßnahme nicht angemessen ist oder dass Probleme mit der Akzeptanz innovativer Technik- oder Managementkonzepte bestehen. In der Praxis werden vielfach Maßnahmen kombiniert und in modularen (mobilen und semi-mobilen) Sanierungsanlagen technisch umgesetzt. 

PFAS-Sanierung in Böden und Grundwasser

Sanierungsmanagement für PFAS (Arbeitshilfe)

Indikative Liste der Risikoverringerungsmaßnahmen gemäß EU-Bodenüberwachungsgesetz

Anhang IV EU-Bodenüberwachungsgesetz

Indikative Liste der Risikoverringerungsmaßnahmen

1. Bodensanierungstechniken für die In- oder Ex-situ-Bodensanierung:
Physikalische Bodensanierungstechniken:
Bodenluftabsaugung, Lufteinblasung in das Grundwasser;
thermische Behandlung, Dampfinjektion, thermische Desorption, Verglasung;
Bodenwäsche und Bodenspülung;
Entnahme von Flüssigkeitsschichtphasen;
 

Biologische Bodensanierungstechniken:
Stimulierung des aeroben oder anaeroben Abbaus: biologische Sanierung, Biostimulation, Bioaugmentation, Biologische Sanierung der wasserungesättigten Bodenzone durch Belüftung; Biologische Sanierung der wassergesättigten Bodenzone durch Lufteinblasen;
Phytoextraktion, Phytovolatilisation, Phytodegradation;
Kompostierung, Bodenverbesserungsmittel, ex-situ Bodenmieten und Bioreaktorsysteme;
Biofiltration, biologische Behandlung von Feuchtgebieten, Biobeete;
überwachte natürliche Schadstoffminderung;


Chemische Sanierungstechniken:
chemische Oxidation;
chemische Reduktion und Reduktions-Oxidations-Reaktionen (Redoxreaktionen);
Entnahme und chemische Behandlung von Grundwasser;
 

Sanierungstechniken zur Verminderung der Übertragung von Kontaminanten durch Isolation, Umschließung und Überwachung:
Oberflächenabdichtung, Reaktionswände, Einkapselung;
chemische Stabilisierung, Verfestigung und Immobilisierung;
geohydrologische Isolation und Umschließung;
Phytostabilisierung;
Kontrolle und Nachsorge durch Überwachungsbrunnen.


2. Maßnahmen der Risikoverringerung, um die Exposition zu verringern, bei denen es sich nicht um Bodensanierung handelt:
a) Beschränkungen von Anbau und Verzehr von Kulturpflanzen und Gemüse;
b) Beschränkungen des Verzehrs von Eiern;
c) Beschränkungen des Zugangs für Heimtiere oder Vieh;
d) Beschränkungen der Entnahme oder Verwendung von Grundwasser für Trinkwasser, Körperpflege oder Industrie;
e) Beschränkungen von Abriss, Entsiegelung oder Bau am Standort (z. B. bauliche Maßnahmen für Belüftung, Abdichtung usw.);
f) Beschränkungen des Zugangs zum Standort (z. B. durch Einzäunung) oder zu Gebieten, die diesen Standort umgeben; 
g) Beschränkungen von Landnutzung oder Landnutzungsänderungen;
h) Beschränkungen von Grabungen, Bohrungen oder Aushub;
i) Vermeidung des Kontakts mit Boden, Staub oder Raumluft und Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (z. B. Atemschutzgeräte, Handschuhe, Nassreinigung usw.).


3. Beste verfügbare Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU


4. Maßnahmen durch die zuständigen Behörden und Industrieunternehmen nach schweren Unfällen gemäß der Richtlinie 2012/18/EU

Stationäre Bodenbehandlungsanlagen

Der Dienstleistungsmarkt für Bodensanierung unterliegt ständigen Veränderungen. Nachdem es in den 1990er-Jahren darauf angekommen war, eine funktionierende Sanierungsinfrastruktur zu entwickeln und verfügbar zu machen, rückten später die Anlagenauslastung und ihr wirtschaftlicher Betrieb stärker in den Vordergrund. Stationäre Bodenbehandlungsanlagen bekamen zunehmend Konkurrenz durch mobile und semimobile Anlagen. 

 

Associated content

Links

Publikationen

Dokumente

Verwandte Inhalte

Verwandte Publikationen

Schlagworte

Kurzlink: https://www.uba.de/n11181de