Auswahl von Sanierungsmaßnahmen
Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) können kontaminierte Standorte mit folgenden Maßnahmen saniert werden:
- Dekontaminationsmaßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe,
- Sicherungsmaßnahmen zur langfristigen Verminderung der Ausbreitung der Schadstoffe, ohne die Schadstoffe zu beseitigen,
- Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.
Bei Sanierungsuntersuchungen findet auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Verhältnismäßige Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen. Die von der zuständigen Behörde festzulegenden Maßnahmen und ihre Folgen für den Sanierungspflichtigen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur abzuwehrenden Gefahr stehen. Danach ist diejenige Maßnahme zu bevorzugen, die geeignet ist, den angestrebten Erfolg (die behördlich festgelegten Sanierungsziele) zu erreichen und die bei gleichem Erfolg das „mildere Mittel“ darstellt und die zugleich ein angemessenes Kosten-/Nutzenverhältnis aufweist.
Sind Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht verhältnismäßig, können sonstige Maßnahmen wie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (insbesondere Nutzungsbeschränkungen) zur Anwendung kommen. Bei der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen oder über Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sollte auch die natürliche Schadstoffminderung berücksichtigt werden. Schadstoffe sind in der Regel zu beseitigen, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nach dem 1. März 1999 eingetreten sind - soweit dies im Hinblick auf die Vorbelastung des Bodens verhältnismäßig ist.
Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind ihre Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch soziale und ökonomische Aspekte der Sanierung und des Flächenrecyclings zu betrachten. So kann eine Verknüpfung der Dekontamination mit (Tief-)Baumaßnahmen zur Flächennachnutzung nachhaltiger sein als ein herkömmlicher Bodenaushub. Weiterhin ist es möglich, Boden- und Grundwassersanierungen durch die Entwicklung innovativer Verfahren effizienter zu gestalten.
Bis die behördlich festgelegten Sanierungsziele erreicht sind, kann der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Sanierung sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung des Sanierungserfolges und für Nachsorgemaßnahmen erheblich variieren. Es steht eine Vielzahl von Lösungsansätzen und technischen Verfahren zur Verfügung. Das schließt aber nicht aus, dass im konkreten Fall noch kein marktgängiges Sanierungsverfahren existiert, dass der finanzielle Aufwand für die Durchführung einer Maßnahme nicht angemessen ist oder dass Probleme mit der Akzeptanz innovativer Technik- oder Managementkonzepte bestehen. In der Praxis werden vielfach Maßnahmen kombiniert und in modularen (mobilen und semi-mobilen) Sanierungsanlagen technisch umgesetzt.
PFAS-Sanierung in Böden und Grundwasser
Sanierungsmanagement für PFAS (Arbeitshilfe)