Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden, aus Umweltsicht am besten mit natürlichen Kältemitteln. Auch für die Klimatisierung bei Bus und Bahn gibt es schon umweltfreundliche Alternativen. weiterlesen
fluorierte Kältemittel
Klima | Energie
Abschnitt 3: Aufzeichnungen
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sowie die sie ergänzende Chemikalien-Klimaschutzverordnung enthalten vielfältige Aufzeichnungspflichten. Fragen und Antworten auf häufige Fragen zu diesen Aufzeichnungspflichten finden Sie in diesem Abschnitt. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden… weiterlesen
News zum Thema Wirtschaft | Konsum und Wasser
Auf umweltfreundliche Kältemittel umsteigen
Das fluorierte Kältemittel R1234yf wird in immer höheren Konzentrationen in der Atmosphäre nachgewiesen. Es entweicht vor allem aus Pkw-Klimaanlagen und zunehmend auch aus stationärer Kälte-Klima-Technik. Die extrem wasserlösliche, algengiftige und schwer abbaubare Trifluoressigsäure – ein Abbauprodukt von R1234yf – gelangt über Niederschläge in Gewässer. Das UBA rät zum Umstieg auf Alternativen. weiterlesen
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Abschnitt 10: Berichterstattung
Adressat der Berichterstattung als Grundlage der Quotenzuteilung ist die EU-Kommission. Die Berichte werden von der Europäischen Umweltagentur (EEA) in einer eigenen Datenbank (Eionet Business Data Repository) verwaltet. Unternehmen sollten offensichtliche Fehler in der Berichterstattung korrigieren und die entsprechenden Stellen beim BDR Helpdesk per Email informieren (bdr.helpdesk@eea.europa.eu)… weiterlesen
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Abschnitt 8: Kennzeichnung
Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Kennzeichnung. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich. Für den Vollzug der Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. weiterlesen
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Abschnitt 6: Vorbefüllung
Seit dem 01. Januar 2017 gelten für mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen besondere Vorschriften. Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu diesem Thema. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich. Für den… weiterlesen
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Abschnitt 5: Import, Phase down und Quotensystem
Kernelement der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist der sogenannte Phase down. Dieser Abschnitt liefert Antworten zu diesem Thema. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich. Für den Vollzug der Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. weiterlesen
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Abschnitt 9: Inverkehrbringensverbote
Zukünftig ist das Inverkehrbringen verschiedener Erzeugnisse und Einrichtungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersagt. Dieser Abschnitt beantwortet spezifische Fragen zu den in Art. 11 in Verbindung mit Anhang III erlassenen Verboten. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden nic… weiterlesen