20 Jahre EU-Emissionshandel: Deutsche Emissionen seit Einführung fast halbiert

Der Emissionshandel setzt Anreize, mehr in die Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu investieren. Quelle: Erik Schumann / Fotolia.com |
Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann: Seit Einführung des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) vor 20 Jahren hat sich der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bei den am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen in Deutschland um etwa 47 Prozent reduziert. Im Durchschnitt aller EU-Mitgliedsstaaten fiel der Rückgang mit 51 Prozent sogar noch stärker aus.
Der EU-ETS 1 umfasst die klimaschädlichen Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie seit 2024 des Seeverkehrs. Für sie gibt es eine jährliche EU-weite Obergrenze an Treibhausgasemissionen. Die Unternehmen bekommen teilweise eine begrenzte, stetig sinkende Menge an Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Grundsätzlich werden die Berechtigungen aber versteigert. Stößt ein Unternehmen weniger Treibhausgase aus, kann es die überschüssigen Emissionsberechtigungen an andere Teilnehmer verkaufen. In der Regel reichen die kostenlosen Zuteilungen aber nicht aus. Dann muss das Unternehmen weitere Emissionsberechtigungen von anderen Teilnehmern oder an der zuständigen Auktionsplattform hinzukaufen. So bildet sich ein Marktpreis für Treibhausgasemissionen, der einen Anreiz setzt, diese Emissionen zu verringern. Außerdem werden Erlöse generiert, die vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung fließen. So werden etwa Förderprogramme finanziert, um Wirtschaft und Verbraucher*innen beim Wandel hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu unterstützen.
Damit die EU klimaneutral wird, müssen die Emissionen jedoch nicht nur im Anwendungsbereich des EU-ETS 1, sondern in allen Bereichen sinken. Ein nächster Schritt auf diesem Weg: Bis zum Jahr 2027 wird schrittweise ein zusätzliches EU-Emissionshandelssystem eingeführt, der sogenannte EU-ETS 2. Dieser gilt für Brennstoffe im Verkehr und zum Beheizen von Gebäuden sowie für kleine Industrieanlagen. Der EU-ETS 2 wird in Deutschland den bereits im Jahr 2021 für diese Bereiche eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) ablösen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Emissionshandel hat sich seit seiner Einführung Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Deutschland und Europa entwickelt.“ Das UBA ist mit seiner Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland zuständig und berät die Politik in Fragen der Evaluierung und Weiterentwicklung.