Hinter dem Klimanotstand verbirgt sich ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen. Der Beschluss zeigt auf, dass das beschließende Gremium erkannt hat: unsere bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken reichen nicht aus. Das beschließende Gremium beauftragt somit Regierung und Verwaltungen zusätzliche, wirksame Maßnahmen auszuarbeiten. Das umfasst Maßnahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Damit erkennen Beschlüsse zum Klimanotstand den dringenden politischen und praktischen Handlungsbedarf an, der aus zunehmenden Risiken durch den Klimawandel resultiert. Durch die Verwendung des Begriffs „Notstand“ wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben.
Die Erklärung zum Klimanotstand kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen (national, kommunal usw.) und hinsichtlich Tiefe oder Details ihrer Vorgaben verschieden sein. Der Begriff Klimanotstand bezeichnet nicht nur förmliche Beschlüsse, sondern - als Sammelbegriff - auch weitere Aktionen zur Eindämmung des Klimawandels. Der Beschluss selbst hat keine rechtlich bindende Wirkung, deshalb ist ein „Klimanotstand“ nicht gesetzlich abgesichert. Doch er erhält exekutiven Charakter, wenn er von Parlamenten (Stadträten, Landtagen, etc.) verabschiedet wird. Eine solche Entscheidung markiert eine Gefährdungssituation und dringenden Handlungsbedarf auf der jeweiligen Verwaltungsebene.
- Link zu den deutschen Orten und Gemeinden, die den Klimanotstand ausgerufen haben
- Webseite „Klimanotstand“ beim Klima-Bündnis
- Erklärvideo der ARD