Hinweise zum Recycling
Die stoffliche Nutzung von Holz gleicht einer mehrstufigen Kaskadennutzung, die bis zur abschließenden energetischen Verwertung mehrere Nutzungsphasen durchlaufen kann. So ist beispielsweise eine mehrfache stoffliche Nutzung von Altholz durch wiederholtes Recycling von Spanplatten möglich.
Durch die Verwendung von Holzschutzmitteln, Farbanstrichen, Beschichtungen und Holzwerkstoffbestandteilen (u.a. Bindemittel und Härter) kann ein Eintrag von Schadstoffen in das Holz erfolgen. In Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen sieht die AltholzV eine Einteilung von Altholz in vier Kategorien (A I- A IV) und die Sonderkategorie PCB-Altholz vor.
Für die Herstellung von Holzwerkstoffen sind Althölzer der Altholzkategorien A I und A II zugelassen. Altholz der Altholzkategorie A III ist nur zulässig, wenn Lackierungen und Beschichtungen durch eine Vorbehandlung oder im Rahmen des Aufbereitungsprozesses weitgehend entfernt wurden. Zur Gewährleistung einer schadlosen stofflichen Verwertung sind in jedem Fall die Grenzwerte gemäß AltholzV einzuhalten.
Die Zuführung von Altholz zu einer stofflichen Verwertung setzt zunächst eine mechanische Aufbereitung voraus. Diese umfasst im Allgemeinen die Schritte Vorsortierung, Zerkleinerung sowie Abtrennung von Metallen und anderen Störstoffen. Anschließend wird durch eine Siebung die Nutzfraktion abgetrennt und chemisch analysiert.