Inhaltsverzeichnis
So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets
Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?
- Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.
- Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.
Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?
- Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.
- Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.
- Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.
Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?
- Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.
- Achten Sie beim Erwerb eines Pelletkessels auf einen hohen Nutzungsgrad (Brennwertgerät in Effizienzklasse A++) und geringe Schadstoffemissionen.
- Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.
- Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).
- Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders
- Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
- Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen.
Gewusst wie
Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO2-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das UBA spricht sich allerdings aus Klimaschutz-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletheizungen.
Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten grundsätzlich aus Klimaschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können.
Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.
Hinweise für die Pelletheizung:
Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:
Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren Heizkessel einzubauen. Bestehende Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 01. Januar 2025 nur noch weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrend alle zwei Jahre.
Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb einer neuen Heizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Bei der Brennwerttechnik wird die Wärme im Abgas besser ausgenutzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Heizkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeiten kann (siehe unten). Pellet-Brennwertkessel erreichen die Effizienzklasse A++. Einfache Pelletkessel liegen in der Effizienzklasse A+. Achten Sie hier auf einen möglichst hohen Energieeffizienz-Kennwert von etwa 120 %. Kombinieren Sie Ihre Holzheizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien, zum Beispiel Sonnenkollektoren. Die Brauchwassererwärmung kann dann außerhalb der Heizperiode die Sonne übernehmen. Das spart Holz und schont die Umwelt, da die Holzheizung außerhalb der Heizperiode ineffizient arbeitet und mit höheren Emissionen verbunden ist.
Richtige Größe der Heizung: Alte Heizkessel sind oft größer als nötig. Bestehen Sie beim Austausch Ihres Heizkessels auf eine individuelle Dimensionierung: Eine kleinere Heizung ist günstiger und beheizt Ihr Haus effizienter. Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizleistung als ein schlecht gedämmtes Haus. Deshalb sollte – nach Möglichkeit – bei einer Haussanierung zuerst gedämmt werden, bevor über die Auswahl der Heizung entschieden wird. Lassen Sie sich hierbei von Energieberater*innen unterstützen.
Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (das heißt der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb beim Heizungstausch eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.
Umweltfreundliche Holzpellets kaufen: Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel FSC, PEFC oder Naturland). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein.
Pelletlager: Bei der Lagerung von Holzpellets sind die Anforderungen der VDI 3464 Blatt 1 zu beachten. Hintergrund hierfür sind gesundheitsschädliche Kohlenmonoxidemissionen (CO) aus den Pellets, die sich im Pelletlager anreichern. Innerhalb der ersten vier Wochen nach Lieferung der Pellets ist mit erhöhten Kohlenmonoxidkonzentrationen im Pelletlager zu rechnen. Daher ist eine gute Belüftung des Pelletlagers notwendig und der Einsatz von mobilen CO-Messgeräten beim Betreten und von CO-Meldern im Vorraum zum Pelletlager sinnvoll.
Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletkesseln erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz. Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch die Installation von Pelletkesseln.
Niedrige Emissionen: Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) besonders emissionsarme Pelletkessel gefördert. Einige dieser Geräte verfügen über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider.
Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt.
Was Sie noch tun können:
- Fördermittel nutzen: Prüfen Sie in unserem Fördermittelratgeber, ob und wie Sie Ihre Investitionskosten senken können.
- Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren.
- Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie.
Hintergrund
Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.
Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.
Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.
- Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid.
Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forst (LULUCF) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.
Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz, das 2023 geändert wurde, verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer neu errichteter Gebäude, seit 1.1.2024 mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Ab Mitte 2026 greift diese Pflicht sukzessive auch für Bestandsgebäude Eine Möglichkeit, den Anteil an erneuerbaren Energien zu decken, ist der Einsatz eines Pelletkessels. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln. Die Schornsteinfeger*innen messen hierzu wiederkehrend alle zwei Jahre die CO- und Staubemissionen von Pelletkesseln. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren vorgeschrieben. Bei einer Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1187 macht seit 2017 die Energieverbrauchskennzeichnung für alle Festbrennstoff-Heizkessel verpflichtend. Seit dem 1.1.2020 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1189 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Heizkessel für Festbrennstoffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:
- Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima (UBA-Themenseite)
- Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung (UBA-Themenseite)
- Energiesparende Gebäude (UBA-Themenseite)
- Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte (UBA-Themenseite)