Grundsätzlich gilt: "Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes angezeigt werden.
Das heißt: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.
Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Ausnahmen: Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Ausnahmegenehmigung: In begründeten Fällen kann die im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es einheitliche Kriterien zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.
Herbizide mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!
- Essig: Seit 2022 darf der Grundstoff Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-Gemisch darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.
Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:
- Kleine Flächen lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.
- Große Flächen können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten:
- Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.
- Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.
- Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.
Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf Pestizide zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.
- Grünbeläge entfernen: Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene Biozidprodukte. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier chemiefreie Alternativen. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.
- Versiegelung: An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.
- Begrünung von befestigten Flächen: Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die Biodiversität und können hübsch aussehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder geeigneten Pflanzenarten.
Galerie: Flächen unkrautfrei halten
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