Unkraut umweltfreundlich beseitigen ohne Chemie

Mensch jätet Unkraut aus dem Boden.zum Vergrößern anklicken
Regelmäßiges Jäten ist eine wirksame und umweltschonende Methode gegen Unkraut.
Quelle: summa / Maria / Pixabay

Inhaltsverzeichnis

 

Wie Sie Unkraut umweltschonend jäten

  • Regelmäßiges Jäten verhindert Wildwuchs.
  • Bei Samenunkräutern hilft Hacken, bei Wurzelunkräutern Herausziehen.
  • Lassen Sie bestimmte Wildkräuter einfach wachsen, sie können nützlich sein.
  • Verzichten Sie möglichst auf Unkrautvernichtungsmittel.
 

Gewusst wie

Ärgernis oder natürliche Vielfalt? Für Insekten sind die vermeintlichen Unkräuter unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Disteln und Brennnesseln beispielsweise sind die Hauptnahrungsquelle für viele Schmetterlinge. Auch als Brut- und Überwinterungsplatz sind die Wildpflanzen für Insekten überlebenswichtig. Viele der Kräuter sind auch für den Menschen essbar und sehr gesund. Mit ihren bunten Blüten lassen sich leckere Salate zaubern.

So verhindern Sie störenden Wildwuchs:

  • Jäten Sie möglichst früh. Sobald die Kulturpflanzen den Boden bedecken, haben es Wildkräuter schwer.
  • Eine Mulchschicht oder -folie beugt dem Unkraut vor.
  • Decken Sie das Beet möglichst mit kompostierbarem Material ab, Mulchfolie aus Kunststoff ist nicht abbaubar.

Spezielle Werkzeuge für die Wurzel: Unkraut ist nicht gleich Unkraut – darauf sollten Sie auch beim Jäten achten. Pflanzen, die teils zigtausende Samen produzieren können, sollten sie weghacken und so am Blühen hindern. Rücken Sie aber auch Wurzelunkräutern mit der Hacke zu Leibe, breiten die sich weiter aus, da aus jedem Teilstück eine neue Pflanze heranwächst.

  • Achten Sie darauf, Wurzelunkraut möglichst komplett aus der Erde zu ziehen.
  • Am besten eignen sich ein Unkrautstecher oder eine Grabegabel.
  • Um Giersch aus dem Boden zu holen, nutzen Sie den gebogenen Zinken einer Gierschgabel.
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Finger weg von Herbiziden:Herbizide⁠ lösen das Problem nicht. Die Mittel müssen in wenigen Wochen mehrmals eingesetzt werden. Der Erfolg ist nicht von Dauer. Herbizid-resistente Unkräuter, sogenannte Superweeds, können sich entwickeln.

Neue Probleme statt schneller Lösung: 

  • Viele Herbizide schaden der Umwelt.
  • Sie gefährden unter anderem das Leben von nützlichen Insekten und von Vögeln. Näheres dazu erfahren Sie hier.
  • Die Mittel unterscheiden nicht zwischen Unkräutern und Kulturpflanzen. Auch liebevoll gehegte Zierpflanzen können unter ihnen leiden.
  • Chemische Pflanzenschutzmittel können dem Boden schaden.
  • Kaufen Sie, wenn Ihnen der Einsatz im Notfall unerlässlich scheint, einigermaßen umweltverträgliche Produkte, zum Beispiel Essigsäure oder Pelargonsäure.Diese sind weniger umweltschädlich als andere Herbizide. Beachten Sie dabei, dass Herbizide im Hausgarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, sogenannte Indikationen, finden Sie auf der Verpackung.
  • Bitte beachten Sie, dass Herbizide grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen (Terrassen, Wege, Hofflächen, Garageneinfahrten) angewendet werden dürfen! Das gilt auch für die "Hausmittel" Essigsäure, Salz und Pelargonsäure! Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro.
  • Das Umweltbundesamt setzt sich für ein grundsätzliches Verbot von Herbiziden im Haus- und Kleingartenbe¬reich ein. Grund dafür sind die regelmäßig und verbreitet auftretenden Einträge von Herbiziden in öffentlichen Kanal- und Abwasserreinigungs-Systemen, welche auf unsachgemäße Anwendungen (z. B. Einsatz auf befestigten Flächen) privater Anwender zurückzuführen sind.
  • Hier finden Sie weitere Tipps zum Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten

Alternativen zu Herbiziden: Es gibt Hilfsmittel, mit denen Sie gegen den Wildwuchs ankommen – und die Umwelt schonen. Zu unterscheiden ist, ob es um einen normalgroßen Garten oder ein großes Anwesen geht.

  • Sind kleinere Flächen betroffen, kann schon ein Straßenbesen helfen. Junge, weiche Unkräuter lassen sich damit beseitigen. Fugenkratzer und Fugenbürsten mit Borsten aus Stahl halten jahrelang, sie lassen sich auch im Stehen einsetzen. Kochendes Wasser erfüllt vor allem bei jungen Samenunkräutern ebenfalls seinen Zweck.
  • Um größere Flächen unkrautfrei zu halten, lohnen sich motorisierte Wildkrautbürsten. Sie schrubben die Pflanzen mit einer rotierenden Borstenwalze weg. Infrarot-, Dampf- oder Heißschaumgeräte rücken dem Unkraut mit starker Hitze zu Leibe. Für Kommunen und Hausmeister kann das eine sinnvolle Investition sein, Hobbygärtner sollten darauf verzichten.

Was Sie noch tun können:

  • Lassen Sie Unkraut erst gar nicht entstehen. Renovieren Sie beispielsweise eine Pflasterfläche, nutzen Sie am besten unkrauthemmenden Pflastersand.
  • Auch Zement- oder Kunstharzfugen machen es den Wildkräutern schwer.
Häufig vorkommende Wurzel- und Samenunkräuter mit einer Anleitung zum korrekten Unkrautjäten
Clever Unkraut jäten
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016
 

Hintergrund

Umweltsituation: Die Bekämpfung von Unkraut mit Herbiziden gefährdet den Wasserschutz und damit die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Nach dem Einsatz auf versiegelten Flächen gelangen sie auf benachbarte Grünflächen oder in Oberflächengewässer. Von dort sickern sie ins Grundwasser oder erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem.
Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erschweren die Aufbereitung des Trinkwassers. Das Verfahren ist kompliziert und teuer – die Kosten trägt der Steuerzahler. Mitunter ist eine vollständige Reinigung unmöglich. Es wurden schon landwirtschaftlich eingesetzte Herbizidwirkstoffe verboten, weil sie deutschlandweit ins Grundwasser einsickerten. Das 1991 verbotene Atrazin beispielsweise ist bis heute im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Auch der kontrovers diskutierte Herbizidwirkstoff Glyphosat schädigt die Umwelt. Sein übermäßiger Einsatz hat Nebeneffekte, er stört beispielsweise die Nahrungsnetze und hat so Auswirkungen auf die ⁠Biodiversität⁠.

Gesetzeslage: Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten. Das gilt unter anderem für Garagenauffahrten, Bürgersteige und Terrassen. Die Strafe für den unsachgemäßen und unerlaubten Einsatz von Herbiziden liegt bei bis zu 50.000 Euro. Auch der Bundesverband deutscher Gartenfreunde untersagt in vielen der rund eine Million Kleingärten per Gartenordnung den Einsatz der Mittel.
Verkäufer von Herbiziden sind verpflichtet, ihre Kunden eingehend zu beraten – und über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären. Die Praxis sieht aber anders aus. Meist preisen die Verkäufer das jeweilige Produkt an. Im Internet beschränkt sich die Beratung im Allgemeinen auf kurze Informationstexte oder den Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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