Gartenhäcksler: Rücksicht auf Nachbarn und Umwelt nehmen

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Gartenhäcksler kann man auch ausleihen oder mit dem Nachbarn teilen.
Quelle: Lianem / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

So gehen Sie umweltbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um

  • Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel).
  • Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors.
  • Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten.
  • Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler.
 

Gewusst wie

Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert werden und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering. Häcksler verursachen aber erhebliche Lärmbelästigungen. Hohe Lärmpegel stören nicht nur die Nachbarn, sondern können auch einen selbst schädigen (von Kopfschmerzen über Schwerhörigkeit bis hin zu Ohrgeräuschen (Tinnitus).

Lärmarmes Gerät kaufen: Bei Häckslern gibt es in Sachen Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der Blaue Engel garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)).

Elektroantrieb bevorzugen: Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und weniger Abgase, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet.

Betriebs- und Ruhezeiten: Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf Nachbarn und insbesondere kleine Kinder, die grundsätzlich sehr lärmempfindlich sind.

Leihen und teilen: Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten benötigt. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, so dass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit.

Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA⁠-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen".

Was Sie noch tun können:

  • Tragen Sie Hörschutz bei der Arbeit mit dem Häcksler.
  • Nutzen Sie für kleinere Holzmengen die Gartenschere.
  • Legen Sie einen Reisighaufen an. Das ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere wie zum Beispiel Igel.
  • Gartenabfälle richtig entsorgen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Gartenabfällen.
  • Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Kompostieren.
Blauer Engel für Gartenhäcksler
Blauer Engel für Gartenhäcksler
Quelle: Blauer Engel
 

Hintergrund

Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien.
Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.

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