UBA empfiehlt Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit

UBA-Erklärfilm zu Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit
Quelle: Umweltbundesamt

UBA-Erklärfilm zu Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit

Ein Tempolimit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts könnte die Lärmbelastung stadtweit deutlich senken. Die Luftbelastung mit Schadstoffen aus dem Straßenverkehr würde tendenziell leicht zurückgehen. Dies zeigen Simulationen in drei Beispielstädten im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).

Das Umweltbundesamt hat die Wirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h auf Verkehr sowie auf Lärm und Luftschadstoffe erforschen lassen. Grundlage waren Simulationen in drei Beispielstädten.

In den Simulationen zeigen sich enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Auch straßenverkehrsbedingte Luftschadstoffe, wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub (⁠PM10⁠) können durch Tempo 30 leicht zurückgehen. Die CO2-Emissionen werden kaum beeinflusst.

Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten als Ausnahme zulässig bleiben. Die Kommunen können das Risiko für lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.

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 Tempo 30  Tempolimit  Nachhaltige Mobilität  Verkehrsplanung  Lärmschutz  Verkehrssicherheit  Luftreinhaltung