Das Umweltbundesamt hat die Wirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h auf Verkehr sowie auf Lärm und Luftschadstoffe erforschen lassen. Grundlage waren Simulationen in drei Beispielstädten.
In den Simulationen zeigen sich enorme Lärmentlastungen besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch stadtweit sinkt die Lärmbetroffenheit deutlich. Auch straßenverkehrsbedingte Luftschadstoffe, wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM10) können durch Tempo 30 leicht zurückgehen. Die CO2-Emissionen werden kaum beeinflusst.
Aufgrund der positiven Wirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit empfiehlt das Umweltbundesamt, deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten als Ausnahme zulässig bleiben. Die Kommunen können das Risiko für lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.