Gebrauchsgegenstände können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder die Gesundheit beeinträchtigen können, zum Beispiel bestimmte Weichmacher in Kunststoffen, Farbstoffe in Textilien oder Flammschutzmittel in Möbeln und Elektrogeräten. Als Vebraucher*in haben Sie das Recht, vom Lieferanten (Verkäufer oder Hersteller) zu erfahren, ob ein Gegenstand sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe enthält. Das sind zum Beispiel Stoffe, die krebserregend oder erbgutverändernd sind oder Stoffe, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich in Organismen anreichern. Der Lieferant ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Anfrage mitzuteilen, ob ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Dieses Auskunftsrecht ist in der europäischen Chemikalienverordnung REACH verankert. Unter REACH wird eine Liste der SVHCs geführt, die regelmäßig ergänzt wird. Derzeit stehen 223 Stoffe auf der Liste.
Schadstoffen per App auf die Spur kommen
Viele Menschen sind sich der potenziellen Risiken dieser Stoffe nicht bewusst und kennen ihr Auskunftsrecht noch nicht. Auch auf Seiten der Lieferanten muss noch viel verbessert werden, damit sie ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachkommen (können). Das von der Europäischen Union finanzierte Projekt "LIFE AskREACH" arbeitet daran, die Kommunikation über SVHCs zwischen Lieferanten und Verbraucher*innen sowie entlang der Lieferkette zu erleichtern. So ermöglicht Ihnen die Smartphone-App Scan4Chem, den Strichcode eines Produkts zu scannen (oder den Produktnamen manuell einzugeben) und Informationen darüber einzuholen, ob das Produkt SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Lieferanten können aber auch ihre Produktinformationen in die AskREACH Datenbank hochladen und sie so den App-Nutzer*innen direkt zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit dieser Produktinformationen sind die Lieferanten verantwortlich.
Datenbankeinträge überprüft
Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden nun die Produktinformationen in der Datenbank stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 49 Produkte aus der Datenbank ausgewählt und von einem unabhängigen, akkreditierten Labor analysiert. Bei allen 49 Produkten gaben die Lieferanten an, dass keine SVHCs in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Dies stimmt mit den Laborergebnissen überein, wonach in keinem der Produkte einer der analysierten besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen werden konnte.
Nach Angaben des Labors überschritt jedoch ein Produkt einen Grenzwert gemäß den Bestimmungen der RoHS-Richtlinie. Diese Richtlinie schränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten ein, um deren Konzentration im Abfall zu senken.
Auskunftsrecht nutzen für einen weniger schädlichen Lebensstil
Die Nutzung des Auskunftsrechts nach REACH ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigere Produkte und unsere Ergebnisse zeigen, dass Scan4Chem mitsamt der angeschlossenen europäischen Datenbank dafür eine gute Unterstützung ist. Mit Scan4Chem haben Sie einen Einkaufsbegleiter an der Hand, der Ihnen hilft, Kaufentscheidungen für einen weniger schädlichen Lebensstil zu treffen. Wenn für ein bestimmtes Produkt kein Eintrag in der Datenbank vorhanden ist, sollte die App genutzt werden, um eine automatisch generierte Anfrage an den Einzelhändler oder direkt an den Hersteller zu senden. Das schafft Problembewusstsein auf Seiten der Unternehmen und ist ein Anreiz für sie, ihre Produktinformationen in die Datenbank hochzuladen. Scan4Chem wurde bereits mehr als 90.000 Mal heruntergeladen und bietet SVHC-Informationen zu mehreren Millionen Strichcodes.