Kernenergie und Reaktorsicherheit

Das Atomkraftwerk Brokdorf an der Elbezum Vergrößern anklicken
Atomkraft gefährdet Mensch und Umwelt – deshalb steigt Deutschland bis 2022 schrittweise aus.
Quelle: Kara / Fotolia.com

Für die strahlenschutzrelevanten Aspekte der Atomkraft ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Das Umweltbundesamt befasst sich mit der Kernenergie im Rahmen seiner Arbeiten zum Klimaschutz und der Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems.

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde 2011 der schrittweise Verzicht auf die Stromerzeugung aus deutschen Kernkraftwerken beschlossen. Die Argumente gegen die Nutzung der Kernenergie sind vielfältig. Entlang der Brennstoffkette lassen sie sich zu den vier folgenden Stichworten gruppieren:

  • Uranabbau
  • Risiko beim Betrieb von Atomanlagen
  • Endlagerproblematik
  • Einsatz von Abfallprodukten aus der zivilen Nutzung in atomaren Waffen

Jeder dieser Bereiche ist mit der Gefährdung von Mensch und Umwelt verbunden. Der Uranabbau verursacht erhöhte Uran- und Radiumbelastung in Gewässern und Sedimenten. Radioaktiver Staub und Radongas gefährden Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Anwohnerinnen und Anwohner von Uranminen. Die Diskussion um das Risiko beim Betrieb von Atomkraftwerken betrifft zum einen die Vermeidung von Unfällen. Daneben wird kontrovers diskutiert, welche Gefährdung von einer Atomanlage im Normalbetrieb ausgeht. Diese Diskussion hat durch die 2007 vorgestellte Kinderkrebsstudie neue Nahrung erhalten. Die Studie sieht einen starken Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Wohnen in der Nähe von Kernkraftwerken und dem Risiko von unter fünf Jahre alten Kindern, an Krebs und Leukämie zu erkranken, jedoch sieht dies die Studie nicht als bewiesen an. Ausführliche Informationen sowohl zu der Studie als auch zu der weiteren Beurteilung der Studie durch ein Expertengremium finden sich beim Bundesamt für Strahlenschutz. Zum Aspekt der Unfallvermeidung sei auf die ausführlich in den Medien diskutierten Störfälle in verschiedenen Atomkraftwerken (Forsmark, Brunsbüttel) in den vergangen Jahren verwiesen.

Die ungeklärte Endlagerfrage gehört zu den am häufigsten diskutierten Problemen der Kernenergienutzung. Weniger häufig diskutiert, aber leider dennoch mit der sogenannten „zivilen Nutzung der Kernenergie” verbunden ist die militärische Nutzung radioaktiver Stoffe. Hierzu zählen sowohl die „klassische” Atombombe  und die Gefahr von Angriffen auf Atomkraftwerke als auch der Einsatz von abgereichertem Uran („depleted uranium”) in Munition

Die genannten Punkte sprechen bereits gegen den Einsatz der Kernenergie. Zudem sind Atomkraftwerke schlecht geeignet, um die fluktuierend einspeisenden erneuerbaren Energien zu ergänzen.
Aus der Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die Nutzung der Kernenergie folgt, dass diese Technologie aus Sicht des ⁠UBA⁠ abzulehnen ist. Für den ⁠Klimaschutz⁠ und die Versorgungssicherheit ist sie auch nicht notwendig: Wenn wir gleichzeitig Strom sparen, den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf Erdgas- und Biomassebasis weiter vorantreiben, erneuerbare Energien verstärkt nutzen und die Effizienz des bestehenden Kraftwerkparks verbessern, können wir auf die Kernenergie und ihren Beitrag zur Stromerzeugung verzichten und die Klimaschutzziele erreichen.

Weitere Informationen zum Thema „Kernenergie und Reaktorsicherheit” finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), auf den Seiten der Strahlenschutzkommission und beim Bundesumweltministerium. Informationen zur Endlagersuche finden Sie beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

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 Atomenergie  AKW  Strahlenschutz  Uranabbau  Reaktorsicherheit