Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung

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Das Umweltbundesamt vergibt eine Zuwendung (Projektförderung) im Wettbewerb nach Öffentlichem Interessenbekundungsverfahren nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung für das Projekt: „Angewandte Forschung zu den Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung“ (FKZ 3723 NK 902 0 / AZ 76 124/0002) im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Die Frist für die Projektskizze endet am 07.12.2023.

Im Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ (ANK) soll ein angewandtes Forschungsprojekt gefördert werden, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden. Ziel ist insbesondere die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf 1) die Klimawirkungen Hitze und ⁠Dürre⁠ sowie 2) Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte (100.000 – 300.000 Einwohner*innen).

Es soll systematisch aufgezeigt und möglichst quantifiziert werden, welchen konkreten Beitrag NbS zur Klimaanpassung leisten können und welche Synergieeffekte bzw. Wechselwirkungen mit (Natürlichem) Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, dem Landschaftswasserhaushalt und einer resilienten ⁠Landnutzung⁠ kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Nicht monetarisierbare Potenziale sollen dabei in gleicher Weise berücksichtigt werden, wie monetarisierbare.

Des Weiteren sollen praxisnahe, partizipative Verfahren zur Bewertung der Potenziale von NbS für die Gestaltung des Nexus Klimawandelanpassung, (Natürlicher) Klimaschutz und Biodiversitätsschutz entwickelt werden (holistische, replizierbare Bewertungsmethode).

Die Ergebnisse sollen beispielhaft getestet und evaluiert werden. Schließlich sollen Umsetzungspotenziale und -Hemmnisse systematisch analysiert werden. Die Ergebnisse sollen als Handlungs- und Entscheidungshilfe für weitere regionale und kommunale Planungs- und Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden.

Als Ergebnis des Vorhabens werden letztendlich zuverlässige, methodisch verständliche und belastbare Ansätze zur Ermittlung und Quantifizierung von Potenzialen und Grenzen Naturbasierter Lösungen für die Klimawandelanpassung erwartet.

Des Weiteren soll das Vorhaben eine Handlungsanleitung für die Landnutzung und Wasserwirtschaft sowie für regionale und kommunale Planungsträger entwickeln, mit denen diese eigenständig und mit vertretbarem Aufwand räumlich abgegrenzte Bewertungen durchführen können.

Art der Vergabe

Zuwendung (Projektförderung) im Wettbewerb nach Öffentlichem Interessenbekundungsverfahren nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Projektlaufzeit

Ein Projektbeginn wird zu Anfang des zweiten Quartals 2024 vorausgesetzt. Die Förderung ist längstens bis Ende 2027 möglich.

Verfahren

Die Förderung für das Vorhaben wird im wettbewerblichen Verfahren vergeben. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe reichen Sie eine aussagefähige Projektskizze mit einer fachlichen und inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema von maximal drei DIN A4 Seiten sowie der Nachweise zur Eignung in deutscher Sprache ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der fachlichen Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Einreichung eines vollständigen Antrages für das ausgewählte Projekt. Alle Fristen können Sie dem Dokument „Fristen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren“ entnehmen.

Eignungskriterien

Die Förderung wird im Anschluss an ein wettbewerbliches, öffentliches Interessenbekundungsverfahren an ein geeignetes Projekt vergeben.

Interessenten oder Konsortien, die für dieses zweistufige Vergabeverfahren geeignet erscheinen, müssen nachfolgend aufgeführte Facheignungen in Gänze nachweisen. Der Nachweis soll durch belastbare nachprüfbare Referenzen erfolgen. Es sollen je Fachkunde mindestens zwei Referenzen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, nachgewiesen werden.

Fachkunde

  • Erfahrungen in der angewandten oder transdisziplinären Klimaanpassungsforschung
  • Erfahrungen mit interdisziplinären Forschungsprojekten zu Klimathemen und in der Aufarbeitung von Querschnittsthemen
  • Fähigkeiten und Erfahrungen in der sprachlichen und medialen Kommunikation komplexer Prozesse
  • Gute Vernetzung und Kontakte zu den Akteuren in den Bereichen Klimaanpassung, Klimaschutz, ⁠Biodiversität
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Quantifizierung qualitativer Daten
  • Kenntnisse und Erfahrungen in Wirksamkeitsbewertung von Maßnahmen oder Instrumenten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen und Regionen
  • Das Bearbeitungsteam muss Erfahrungen und Kompetenzen in folgenden Punkten aufweisen, die durch Tätigkeitsprofile und Qualifikation in Form von Referenzen (z. B. erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte, Publikationen oder Fachartikel) nachgewiesen werden können:
    • Kenntnisse über Naturbasierte Lösungen/grün-blaue Infrastrukturen
    • Erfahrungen in inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten und der angewandten Klimaforschung
    • Kenntnisse über Klimawandelanpassung

Des Weiteren ist in den Projektskizzen folgendes darzustellen:

  • Darlegung des Firmen-/Institutsprofils inklusive Nachweis der Leistungsfähigkeit (technisch, personell, kaufmännisch und finanziell) für eine ordnungsgemäße Projektdurchführung und fachlichen Eignung der Firma/des Instituts
  • Darlegung von erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten und Erfahrungen in der Abwicklung von Projekten mit Benennung der finanziellen Größen und entsprechender Förderanteile, der Laufzeit und des Umfangs und Größenordnung der daran beteiligten Projektbearbeiter
  • Darlegung möglicher Kooperationspartner, mit denen das Projekt ggf. in Kooperation durchgeführt wird, sofern die Fachkunde durch den Interessenten nicht vollständig abgedeckt werden kann.

Das begründete, erhebliche inhaltliche Eigeninteresse ist in der Projektskizze ausreichend und nachvollziehbar darzustellen.

Die Bereitstellung von Eigenmitteln

  • in Höhe von 20 Prozent der Gesamtausgaben (denkbar sind hier auch das eingesetzte Eigenpersonal, Gerätschaften, technische Infrastruktur o. ä.) sind von den Interessenten an einer Zuwendung auf Ausgabenbasis im Finanzierungsplan bzw.
  • in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten sind von den Interessenten an einer Zuwendung auf Kostenbasis (gewerbliche Forschungsnehmern mit kaufmännischer Buchführung) in der Vorkalkulation

darzustellen.

Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrages wird keine Vergütung gewährt. Aus der Vorlage der Projektskizze und der Antragstellung allein kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Zuwendung (Fördermittel) abgeleitet werden.

Nähere Einzelheiten sind den anhängenden Dokumenten zu entnehmen.

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Schlagworte:
 Klimaanpassung  Naturbasierte Lösungen  natürlicher Klimaschutz  Stadt-Umland Region  Biodiversität