Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser

Ein Schild mit der Aufschrift "Hochwasser".zum Vergrößern anklicken
Viele Regionen in Deutschland sind zurzeit von Hochwasser betroffen.
Quelle: Martina Berg / Fotolia

In vielen Regionen Deutschlands haben starke Regenfälle zu Hochwasser und großen Zerstörungen geführt. Was ist nach dem Rückgang des Wassers zu beachten? Wer hilft bei Problemen nach dem Hochwasser? Was ist beim Trinkwasser zu beachten? Und was tun gegen Schimmel? Antworten auf diese und weitere Fragen in unseren FAQ.

Warum kommt es zu Hochwasser?

Hochwasser haben natürliche Ursachen, wie langanhaltende Niederschläge, Starkregenereignisse oder die Schneeschmelze. Dennoch nehmen wir Menschen mit der Gestaltung unserer Umgebung Einfluss auf die Entstehung und den Verlauf von Hochwasserereignissen. Der Mensch hat auf vielfältige Weise in das Abflussgeschehen eingegriffen und das heutige Erscheinungsbild von Flüssen und Bächen sowie der gesamten Landschaft massiv geprägt. Diese Maßnahmen hatten das Ziel, nah am Fluss Standorte für Wirtschaftsansiedlungen und Wohnorte zu schaffen, die Schifffahrt zu erleichtern oder Siedlungen vor Hochwasser zu schützen. Häufig konnten so auch höhere Erträge in der Landwirtschaft durch Entwässerung, Dränagen und Intensivierung erreicht werden. Dies führte über langjährige Prozesse zum Verlust der natürlichen Überschwemmungsgebiete und des Wasserrückhaltes in der Landschaft. Der jahreszeitliche Rhythmus des Abflussverhaltens der Gewässer wurde gestört. Hochwasser fließen heute schneller und mit erheblich steilerer Welle ab, da die Flüsse nur wenig verzweigt und stark begradigt sind. Hochwasser transportieren heute ein größeres Wasservolumen pro Zeiteinheit.

Parallel zu diesen Entwicklungen steigen die Werte, z.B. die Anzahl von Wohngebäuden, Industrie und Kulturstätten, in ehemaligen Auen und auf Überschwemmungsflächen an. Trifft ein Hochwasser auf eine Siedlung oder ein Industriegebiet, können sehr hohe Schäden entstehen.

Die Erfahrung des Jahrhunderthochwassers im ⁠Einzugsgebiet⁠ der Elbe und Donau im Sommer 2002 führten zur stärkeren Verankerung des Hochwasserschutzes im Wasserhaushaltsgesetz (2005), zur Entwicklung einer europäischen Richtlinie zum besseren Umgang mit den Hochwasserrisiken (2007) sowie zur erneuten Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes (2010), um die europäischen Vorgaben zum ⁠Hochwasserrisikomanagement⁠ umzusetzen.

Was tun im Ernstfall?

Aktuelle Informationen zu Niederschlägen, Starkregenereignissen und Warnungen erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Informationen über aktuelle Hochwasserereignisse erhalten Sie beim länderübergreifenden Hochwasserportal.

Bitte beachten Sie unsere 10 Tipps für das richtige Verhalten bei Hochwassergefahr

Übergreifende Informationen zum Thema Hochwasser und zur internationalen Abstimmung an den großen Flüssen finden sich bei den Internationalen Kommissionen:

Was sollte nach Rückgang des Hochwassers beachtet werden?

Nach Ablauf des Wassers sollte die Versicherung informiert und der Schaden fotografisch dokumentiert werden.
Zur Sicherheit ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Hochwasser hatten, sollten entsorgt werden.
Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, wenn möglich eine technische Trocknung durchzuführen. Nicht betroffene Räume oder Wohngeschosse müssen während der Trocknung abgeschottet werden (zum Beispiel Keller gegen Obergeschosse abdichten) um eine Verwirbelung von Stäuben, Fasern, chemischen oder mikrobiologischen Stoffen zu vermeiden.

Wird der Boden durch das Hochwasser verunreinigt?

Die Sedimente vieler Flüsse sind immer noch mit Schadstoffen zum Teil hoch belastet. Sie werden bei Überschwemmungen mit dem Flusswasser teilweise wieder freigesetzt und lagern sich in den Überschwemmungsgebieten bevorzugt in strömungsberuhigten Bereichen ab. Der Oberboden von überspülten und mit Schadstoffen kontaminierten Gartenflächen sollte nach Ablauf des Wassers auf jeden Fall untersucht werden, wenn zukünftig darauf Gemüse angebaut werden soll. Das örtlich zuständige Umweltamt kann Auskunft darüber geben, ob es sinnvoll ist, eine Bodenschicht abzutragen – und wenn ja, bis zu welcher Tiefe - und zu entsorgen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu „Schadstoffe in Böden nach Hochwasserereignissen“. Zu diesem Thema hat das Land Thüringen bereits 2013 ein Merkblatt mit Hinweisen zum sachgerechten Umgang mit den von Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen herausgegeben und auch von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gibt es „Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen“.

Was muss ich beim Trinkwasser nach einem Hochwasser beachten?

Wenn über das örtliche Gesundheitsamt keine Abkochempfehlung oder eine Verwendungseinschränkung angeordnet wird (bei Beeinträchtigung der Wassergewinnungs- bzw. Aufbereitungsanlagen durch das Hochwasser möglich), kann das Trinkwasser bedenkenlos weiter verwendet werden.

Bei Einstellung der Trinkwasserversorgung (zum Beispiel in Passau) erfolgt die Versorgung der Bevölkerung über Wasserwagen oder Mineralwassergebinde.
Im Falle des „Überlaufens“ von Einzelwasser-Versorgungen (sog. Hausbrunnen) sollte das Wasser abgekocht werden, bis der Betrieb des Brunnens wieder bestimmungsgemäß verläuft und die Wasserproben nach Trinkwasserverordnung in Ordnung sind.

Hinweis: Oft wird beobachtet, dass in Hochwasserzeiten das Trinkwasser verstärkt nach Chlor riecht. Dies ist eine Folge des vorsorglichen Handelns der Wasserversorger, die Chlor zur Desinfektion des Trinkwassers einsetzen, um Verkeimungen des Trinkwassers vorzubeugen. Die zugesetzte Menge an Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.

Können Colibakterien und Düngemittel aus Feldern bei Hochwasser ins Trinkwasser gelangen?

Wenn die Trinkwassergewinnung und -aufbereitung regelgerecht erfolgen bzw. der möglicherweise schlechteren Rohwasserqualität durch die Wasserversorger angepasst werden, ist es nicht möglich, dass Colibakterien und Düngemittel ins Trinkwasser gelangen.

Das Trinkwasser wird zudem über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung ständig mikrobiologisch und chemisch überwacht. Werden Verunreinigungen nachgewiesen, unternimmt das örtliche Wasserwerk Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen, zum Beispiel eine Allgemeine Warnung verbunden mit Verhaltenstipps zum Umgang mit dem Trinkwasser.

Weitere Hinweise finden Sie in dieser Broschüre.

Darf ich Obst und Gemüse essen, welches mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen ist?

Da im Hochwasser mit Keimbelastungen zu rechnen ist (eventuell durch Überlaufen von Kläranlagen), sollten Obst und Gemüse zumindest gründlich mit Trinkwasser gewaschen werden. Sicherer ist es, wenn Obst und Gemüse vor dem Verzehr gekocht werden.

Was sollte ich beim Reinigen nach einem Hochwasser beachten?

Beim Säubern der Gegenstände sind Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit zu beachten:

  • Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich).
  • Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen.

Sind Gegenstände bereits von Schimmel befallen sind zusätzliche Maßnahmen zu beachten:

  •  Schimmelpilzsporen nicht in andere Räume verbreiten, Vorsicht beim Transport verschimmelter Materialien, angrenzende Räume geschlossen halten.
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen
  • Atemschutz tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen. Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – spezielle Staub-Schutzbrille tragen (in Baumärkten erhältlich).

Grundsätzlich sollten mit Schimmelpilzen befallene Materialien vor der Trocknung ausgebaut werden. Damit eine zügige Entfeuchtung erfolgen kann sollten Oberbeläge, Vorbaukonstruktionen oder Verkleidungen zuvor entfernt werden, da die Nässe durch die Überflutung tief in die massive Bausubstanz eindringen konnte (Mauerwerk, Böden, Decken).

Sollte nach einem Hochwasser desinfiziert werden?

Das Umweltbundesamt rät von einer Behandlung durchnässter Räume mit Desinfektionsmitteln ab, da das Hochwasser nicht nur Fäkalien, sondern eine Vielzahl chemischer Stoffe enthalten kann, die gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln reagieren. Wichtiger ist jedoch, dass bei durchnässten Materialien die Desinfektion nicht wirksam ist, da nicht alle Mikroorganismen erreicht werden. Zudem gehen auch von toten Schimmelpilzsporen gesundheitliche Gefahren aus. Deshalb sollten alle mit Schimmel befallenen Materialien (zum Beispiel Holz, Tapeten, Putz) aus den durchfeuchteten Gebäudeteilen entfernt werden.

Kann ich vom Hochwasser durchnässte Materialien retten?

Bei Hochwasser sollten die betroffenen Räume möglichst vollständig ausgeräumt werden.

Noch nicht von Schimmelpilzen befallene Gegenstände können gesäubert und getrocknet werden, um einer Schimmelbildung vorzubeugen. Allerdings kann Hochwasser Fäkalien und auch andere Schadstoffe (zum Beispiel Heizöl) enthalten. Als Grundregel kann gelten, dass Gegenstände, die sich nicht innerhalb von 24-48 Stunden trocknen lassen, entsorgt werden sollten, um Keim- und Schimmelbildung vorzubeugen.

Befallene poröse Materialien – etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen – können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig – dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten – durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.

Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr schwierig zu sanieren. Es muss zumeist entsorgt werden. Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden. Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche – also Stühle und Schränke – sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden.

Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien – wie Teppiche oder Vorhänge – sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.

Kann sich durch das Hochwasser in den Häusern mittelfristig Schimmel bilden?

Ja. Durch Hochwasser betroffene Gebäude können massiv durchfeuchtet werden. Auch nach ⁠Abfluss⁠ des Wassers verbleibt die Feuchtigkeit noch längere Zeit in den durchnässten Wänden, Decken und Böden. Infolge der Feuchtigkeit können sich auf den meisten Materialien Schimmelpilzen und Bakterien bilden.
Je nach Temperatur kann es bereits innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen zu einem Schimmelpilzbefall, insbesondere an feuchteempfindlichen Bausubstanzen kommen, wie zum Beispiel an Gipsputzschichten, Holzverkleidungen, Leichtbauwänden und Tapeten.

Wie erkenne ich Schimmelpilzbefall?

Schimmelpilze bilden weiße oder farbige – etwa grüne, braune oder schwarze – Überzüge auf feuchten Wänden oder Gegenständen. Diese Überzüge sehen aus wie Watte oder wie ein Rasen. Manchmal können andere – chemische – Ablagerungen ähnlich aussehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Schimmelpilze handelt, hilft das örtliche Gesundheitsamt.

Wie schädlich ist Schimmel?

Die hohe Feuchtigkeit in gefluteten Räumen bietet ideale Bedingungen für das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien. Materialien im Haus wie Holz oder das Mauerwerk können durch die Mikroorganismen angegriffen und zerstört werden. Außerdem geben sie Sporen und flüchtige organische Stoffe ab. Das kann zu Reizungen der Atemwege und allergischen Reaktionen führen.
Weiterführende Informationen zur gesundheitlichen Relevanz von Schimmel.

Wie kann ich dem Schimmelpilzbefall vorbeugen?

Jeder Tag mit feuchten Wänden und Gegenständen erhöht das Risiko eines Schimmelpilzwachstums. Trocknen Sie deshalb die feuchten Gegenstände und Wohnungen möglichst rasch durch gezieltes Heizen und Lüften. Am besten sorgen Sie über mehrere Tage für Durchzugslüftung. Trockene Wände sind die beste Vorsorge gegen Schimmelpilzbefall und die Basis für eine dauerhafte Sanierung.

Wer hilft mir bei Problemen nach dem Hochwasser weiter?

Für Fragen zum Trinkwasser oder Problemen mit dem Trinkwasser ist das regionale Wasserversorgungsunternehmen zuständig.

Sollten Schadstoffe austreten, wird das lokale Umweltamt oder die untere Wasserbehörde oder Bodenschutzbehörde (beide in der Regel beim Landratsamt angesiedelt) weiterhelfen.

Fragen zu Badegewässern beantworten die Landesumweltämter.

Mehr Informationen zum Thema Schimmel finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamts im UBA-Schimmelleitfaden und im Ratgeber Schimmel im Haus

Wie finde ich eine fachkundige Firma zur Sanierung eines Hochwasserschadens?

Die Durchführung der Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen erfordert eine besondere Sachkunde. Sofern bereits muffiger Geruch oder ein Schimmelpilzbefall vorliegt sind besondere Schritte erforderlich um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden und eine Belastung nicht betroffener Räume zu vermeiden.

Empfehlungen zur Suche nach entsprechend spezialisierten Firmen finden Sie hier

Was ist bei Bauvorhaben in hochwassergefährdeten Gebieten zu beachten?

Bevor Sie ein Bauvorhaben in der Nähe eines Flusses oder generell in hochwassergefährdeten Gebieten planen, sollten Sie prüfen, inwiefern das potentielle Bauvorhaben zukünftig von möglichen Hochwassern betroffen ist. Hierfür eignen sich die Hochwassergefahrenkarten (Hochwassergefahren- und Risikokarten) der Hochwasserrisikomanagementplänen⁠ (Hochwasserrisikomanagement⁠ Absatz "(3) Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (§ 75 WHG))". Außerdem können Sie sich vorab über Bundesland-spezifische Regelungen zum Bauplanungsrecht in hochwassergefährdeten Gebieten informieren (hier beispielhaft eine Arbeitshilfe zum Thema des Landes Brandenburg).

Wo finde ich Beratung zum Thema Schimmel in Innenräumen?

Einige Gesundheitsämter bieten Beratung bei Schimmelpilzproblemen an. Für die Anzeige von Schimmelproblemen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel Kindergärten, Schulen) sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig.
Mietervereine geben Tipps zum Umgang mit Vermietern, wenn ein Schimmelpilzproblem auftritt.
In Bundesländern, in denen Wohnungsaufsichtsgesetze bestehen (Hamburg, NRW, Berlin, Hessen), können auch die Städte im Rahmen der Wohnungsaufsicht beraten und konkret beim Vermieter eine Mängelbeseitigung anordnen und hoheitlich durchsetzen.

 Mehr Fragen und Antworten zum Thema finden Sie auch hier: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen

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