Seit 2024 verpflichtet das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) Hersteller bestimmter Plastikprodukte, die in Verkehr gebrachten Mengen dem UBA zu melden. Für 2025 sieht das UBA ausnahmsweise von der Prüfpflicht der gemeldeten Mengen im Rahmen des EWKFondsG ab. Außerdem wird die Meldefrist für Hersteller bis zum 15. Juni 2025 verlängert. weiterlesen
EWKFonds: UBA sieht 2025 von Prüfpflicht bei Mengenmeldung ab
