Zwischen Konsum und Produktion sowie den Rahmenbedingungen für beides bestehen enge Wechselwirkungen, sodass die Verantwortung für die Probleme, die dieses System hervorruft, nicht insgesamt einem einzelnen Akteur oder einer einzelnen Akteursgruppe zugeordnet werden kann. Vielmehr ist von einer geteilten Verantwortung für den nachhaltigen Konsum zwischen verschiedenen Akteursgruppen auszugehen, insbesondere zwischen Politik, Wirtschaft und Verbraucher*innen.
Geteilte Verantwortung liefert keine Rechtfertigung für das beliebte Spiel des „Verschiebens von Verantwortung“, in dem jede Akteursgruppe mit dem Verweis auf die eigenen begrenzten Möglichkeiten die Verantwortung an andere Akteure abschiebt. Bei der Idee der geteilten Verantwortung geht es vielmehr darum, darauf hinzuweisen, dass die negativen Folgen erst aufgrund der Summe von Handlungen vieler Akteure entstehen und nicht das Handeln eines einzelnen Akteurs diese negativen Folgen vollständig verhindern kann.
Trotzdem lässt sich mit Blick auf einzelne Akteure feststellen, wie weit ihre Handlungsmöglichkeiten gehen, um zu einem nachhaltigen Konsum zu gelangen. Ein wichtiger ethischer Grundsatz dabei lautet, dass man nur dann moralische Pflichten haben kann, wenn man grundsätzlich in der Lage ist, diese zu erfüllen. Moralische Verantwortung zu haben setzt also die Möglichkeit, verantwortlich zu handeln, voraus. Um beispielsweise als Verbraucher*in nachhaltig konsumieren zu können, muss man insbesondere Zugang zu den notwendigen Informationen haben und vor allem muss es angemessene Alternativen geben zu nicht-nachhaltigen Handlungen. Verbraucher*innen sollten also im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die individuell sehr unterschiedlich ausfallen (z.B. finanziell oder hinsichtlich der Wohn-, Erwerbstätigkeits- und Lebenssituation), nachhaltig handeln. Das Bereitstellen der benötigten Informationen und Handlungsoptionen sowie auch allgemein von geeigneten Rahmenbedingungen für nachhaltigen Konsum müssen andere Akteure wie zum Beispiel die Politik übernehmen.