Seit dem 13. Mai 2017 ermöglicht der neue § 13 b Baugesetzbuch die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) empfehlen den Bundestagsparteien in diesem gemeinsamen Positionspapier, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Die Nachteile, wie ungesteuerter Flächenverbrauch an den Ortsrändern statt Entwicklung der Ortskerne, sind gravierend und irreversibel und rechtfertigen die von der Politik gewünschten Vorteile nicht.