GE-R-1 + 2: Hitzewarndienst und Fallstudie zu Erfolgen

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

GE-R-1: Hitzewarndienst

Der „Newsletter Hitzewarnungen“ des ⁠DWD⁠ informiert, wenn für den aktuellen und den nächsten Tag mit einer mindestens „starken Wärmebelastung“ von i. d. R. 32 bis 38 °C Gefühlter Temperatur (Hitzewarnung Stufe I) oder einer „extremen Wärmebelastung“ mit mehr als 38 °C Gefühlter Temperatur (Stufe II) gerechnet werden muss. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Zahl der Newsletter-Abonnenten (stationäre Einrichtungen und Privatpersonen) kontinuierlich erhöht.

Die Säulen-Grafik stellt die Anzahl der Abonnenten im Hitzewarndienst ab 2008 dar. Die Anzahl ist signifikant steigend.
GE-R-1: Hitzewarndienst

Die Säulen-Grafik stellt die Anzahl der Abonnenten im Hitzewarndienst ab 2008 dar. Die Anzahl ist signifikant steigend.

Quelle: DWD (Hitzewarndienst
 

GE-R-2: Erfolge des Hitzewarnsystems – Fallstudie

In den stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe beispielsweise in Hessen lösen die Hitzewarnungen präventive Maßnahmen aus. Die stichprobenhafte Kontrolle von Einrichtungen an Hitzetagen deckt zwar nach wie vor Mängel auf, die jedoch in den letzten vier Jahren rückläufig waren.

Die Säulen-Grafik stellt seit 2009 den Anteil der in Hessen überprüften Einrichtungen während Hitzeperioden dar. Die Zahlen bewegen sich zwischen 80 und 340 Einrichtungen. Der Anteil von Einrichtungen mit kostenloser Getränkeausgabe an Mitarbeitende steigt signifikant. Beim Anteil von Einrichtungen mit festgestellten Mängeln gibt es keinen Trend, der Anteil lag aber in allen Jahren unter 18%.
GE-R-2: Erfolge des Hitzewarnsystems – Fallstudie

Die Säulen-Grafik stellt seit 2009 den Anteil der in Hessen überprüften Einrichtungen während Hitzeperioden dar. Die Zahlen bewegen sich zwischen 80 und 340 Einrichtungen. Der Anteil von Einrichtungen mit kostenloser Getränkeausgabe an Mitarbeitende steigt signifikant. Beim Anteil von Einrichtungen mit festgestellten Mängeln gibt es keinen Trend, der Anteil lag aber in allen Jahren unter 18%.

Quelle: Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht (Heimaufsichtliche Prüfungen)
 

Rechtzeitige Hitzewarnungen – Voraussetzung für gute Prävention

Insbesondere in Einrichtungen der stationären Alten-und Behindertenhilfe führte die Hitzeperiode des Hitzesommers 2003 zu vermehrten Krankenhauseinweisungen von Bewohnerinnen und Bewohnern infolge von Flüssigkeitsmangel oder zu erhöhten Sterblichkeitsraten durch Überhitzung. Um den stationären Einrichtungen und alleinlebenden Personen die Möglichkeit zu geben, sich auf Hitzewellen vorzubereiten und rechtzeitig Vorsorge-und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, hat der ⁠DWD⁠ im Jahr 2005 ein Hitzewarnsystem eingerichtet. Differenziert für Warnkreise, die im Wesentlichen dem Zuschnitt der Landkreise entsprechen, werden täglich Hitzewarnungen für den aktuellen und den folgenden Tag ausgesprochen, sobald die Gefühlte Temperatur definierte Schwellenwerte erreicht und weitere Faktoren,wie Innenraumtemperaturen, bestimmte Hitzebelastungen für ältere Menschen und besondere thermische Situationen in Städten gegeben sind.

Die Ausgabe von Hitzewarnungen erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, über das Internet, über das Abonnement des „Newsletter Hitzewarnungen“ oder seit Juli 2013 auch überSmartphone-Apps. Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden bis Ende 2010 aktiv über e-Mail, ftp oder Fax informiert. Im Jahr 2011 hat der DWD das System für die Einrichtungen des Gesundheitswesens mit dem Ziel umgestellt, den Newsletter als alleinigen Informationskanal zu etablieren. Die Umstellung auf die Newsletter-Abonnements konnte im Laufe des Jahres 2011 nahezu komplett vollzogen werden. Der Newsletter wird zunehmend auch von Privatpersonen genutzt. Die Zahl der Abonnements ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen. Um tatsächlich wirksam zu werden, müssen den Hitzewarnungen aber auch konkrete Maßnahmen folgen. Hierzu gehören die Vermeidung starker körperlicher Anstrengungen, die Aufnahme von genug Flüssigkeit, die Sicherstellung des Elektrolytausgleichs sowie Maßnahmen zur aktiven und passiven Kühlung der Räume. In Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe leben Menschen, die diese Maßnahmen nicht in jedem Falle selbständig ergreifen können. Die Betreuungs- und Pflegepersonen müssen hier aktive Unterstützung leisten, also nach Bekanntwerden einer Hitzewarnung angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen.

Eine systematische bundesweite Prüfung, welche Maßnahmen von den Hitzewarnungen tatsächlich ausgelöst werden, findet derzeit noch nicht statt. In Hessen führt die Betreuungs- und Pflegeaufsicht seit 2009 an Hitzetagen gezielt stichprobenhafte Kontrollen in den stationären Einrichtungen durch. Sie prüft, ob in angemessenem Umfang präventive Maßnahmen durchgeführt werden, berät im Falle von Mängeln und trifft ggf. Anordnungen zur Mängelbeseitigung. Seit 2009 erstrecken sich die Kontrollen jährlich auf rund 10 bis 25 % aller Einrichtungen. In Jahren mit mehr Hitzetagen wie beispielsweise in 2010, 2013 und 2015 kommt es zu umfangreicheren Kontrollen. Geprüft wird nach einem einheitlichen Kriterienkatalog. Wenn Einrichtungen an Hitzetagen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos Getränke anbieten, lässt sich daraus schlussfolgern, dass eine Sensibilisierung für die nachteiligen Auswirkungen von Hitzewellen stattgefunden hat. Wird die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden aufrechterhalten, stellt dies letztendlich auch die angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Zu einer kostenlosen Getränkeausgabe an die Bewohnerinnen und Bewohner selbst sind die Einrichtungen im Rahmen einer bedarfsangemessenen Versorgung verpflichtet. Im Jahr 2017 hat eine solche kostenlose Getränkeausgabe an die Mitarbeitenden bereits in fast 98 % aller geprüften Heime stattgefunden. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Verbesserung erreicht werden.

 

Schnittstellen

GE-I-1: Hitzebelastung + Bewusstsein in der Bevölkerung

GE-I-2: Hitzebedingte Todesfälle

 

Ziele

Förderung der zielorientierten, sachgerechten Aufklärung der Bevölkerung, von Risikogruppen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie dem Personal in Medizin und Katastrophenschutz; stärkere Vernetzung zwischen dem ⁠DWD⁠, den informierten Stellen auf Länder- und Landkreisebene sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens, des Katastrophenschutzes oder Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, um vor Ort vorbeugende und akute Maßnahmen ergreifen zu können (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.1)

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