Lärm
Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen
Minderungspotentiale am Beispiel Hamburg
Entsprechend der Richtlinie 2002/49/EG waren bis zum 30.06.2007 Hauptverkehrswege, Großflughäfen sowie Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zu kartieren und anschließend daran ggfs. Aktionspläne aufzustellen. Zahlreiche Ballungsräume waren jedoch nicht in der Lage, die Lärmkarten termingerecht zu erstellen. Viele Ballungsräume waren somit gezwungen, den Begriff „strategisch“ auch im Zusam…weiterlesen