Das Umweltbundesamt überarbeitet die Regeln für bestimmte Verpackungen im Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz ausgenommen. Damit wird die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher gestaltet. weiterlesen
UBA führt 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein

            





























































        

