Zu Beginn wurde die REACH-Verordnung (Rollenverteilung, Aufgaben und regulatorisches Instrumentarium) vorgestellt sowie die möglichen Strategien und Kriterien zur Identifizierung rohwasserrelevanter Stoffe und deren Verbreitungspotential benannt. Die Diskussion wurde durch Vorträge über bekannte, unter REACH registrierte Chemikalien in Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser sowie Methoden und Probleme bei der Analytik ergänzt. In der Abschlussdiskussion wurden die Ziele, Möglichkeiten, Grenzen und Notwendigkeit des Schutzes des Roh- und Trinkwassers vor anthropogenen Kontaminationen aufgezeigt.
Die wichtigsten Ergebnisse waren, dass die grundlegenden Prinzipien und Mechanismen der REACH-Verordnung (Eigenverantwortung der Unternehmen) immer noch zu wenig bekannt sind. Es war Konsens aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass eine Vorhersage, aufgrund welcher Stoffeigenschaften und Verwendungen Chemikalien rohwasserrelevant sind auch im Geltungsbereich der REACH-Verordnung notwendig ist. Das Interesse an einer Zusammenarbeit im Rahmen der REACH-Verordnung zwischen den deutschen Akteuren bekundeten sowohl die Vertreter der Behörden als auch die der Wasserversorger und Wasserforschungsinstitute.