Forschen

Quelle: UBA
Das Umweltbundesamt berät als wissenschaftliche Fachbehörde politische Entscheidungsträger, stellt der Öffentlichkeit Umweltinformationen zur Verfügung, sammelt Daten zur Umwelt, überwacht den Zustand der Umwelt und ist verantwortlich für die Umsetzung von Umweltgesetzen. Um diese Dienstleistungen auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen, forscht das UBA im experimentellen und nicht-experimentellen Bereich. Diese Forschung ist unabhängig und folgt hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen.
Im Mai 2019 wurde das dritte Forschungsprogramm des Umweltbundesamtes für den Zeitraum 2018-2022 verabschiedet. Das Forschungsprogramm bietet eine Übersicht über die aktuellen Forschungsschwerpunkte und den mittelfristigen Forschungsbedarf des UBA und unterstützt so die Koordination der Forschungsaktivitäten. Es berücksichtigt die Anforderungen aus dem Konzept der Bundesregierung für eine moderne Ressortforschung und wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Den Forschungsbedarf deckt das UBA durch eigene Forschung und Aufträge an andere Forschungseinrichtungen. Die Themen externer Forschungsprojekte werden über den jährlich aufgestellten und mit dem Beratungsbedarf des BMU abgestimmten Umweltforschungsplan (UFOPLAN) konkretisiert.
Als wissenschaftliche Fachbehörde steht das Umweltbundesamt im direkten Kontakt mit dem Ministerium. Dies ermöglicht einen unmittelbaren Transfer der wissenschaftlich erlangten Erkenntnisse in die Politik und andersherum von ministeriell-politischem Beratungsbedarf in die Wissenschaft.
Die Ressortforschung bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Erfüllung von Aufgaben im Umweltressort. Sie ist anwendungsbezogen und zielt in besonderem Maße auf die Lösung praktischer Probleme. Bei der Ressortforschung sind die Forschung und die Anwendung der Ergebnisse eng miteinander verknüpft: beispielsweise bei der Weiterentwicklung des Vollzugs von Umweltgesetzen oder für die Politikberatung. Die Auswahl der zu bearbeitenden Forschungsfragen ist daher auf die Verwertung im politischen Ressort fokussiert. Davon unbenommen ist die wissenschaftliche Tätigkeit ergebnisoffen und hinsichtlich der Wahl und Anwendung ihrer Methoden unabhängig.
Um eine sachgerechte Bewertung der Ressortforschung im Umweltressort zu befördern, haben das BMU und seine drei nachgeordneten Behörden Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und Bundesamt für Strahlenschutz ein Forschungsvorhaben zur Umsetzung einer modernen Ressortforschung im Geschäftsbereich des BMU initiiert. Darin entwickelte die Universität Göttingen anhand empirischer Forschung in den Behörden selbst eine wissenschaftliche Definition und ein Modell für Ressortforschung und schlug darauf basierende Qualitätskriterien vor. Ressortforschung verknüpft nach diesem Modell die Elemente Forschung, Integration und Verwertung.
Die Qualitätsansprüche an die Forschung des UBA ergeben sich einerseits aus den Qualitätsanforderungen des Wissenschaftssystems und andererseits aus den Verwertungsansprüchen des Ressorts. Zwei Ombudsfrauen für die gute wissenschaftliche Praxis sind im UBA als Ansprechpersonen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Beratung des Präsidenten benannt. Zum Beispiel wurden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgesellschaft per Weisung des UBA-Präsidenten für wissenschaftliches Arbeiten im UBA für verbindlich erklärt
Neben der internen Qualitätssicherung im Rahmen der Geschäftsordnung findet für Forschungsprojekte eine externe Qualitätssicherung durch Beiräte oder Begleitkreise statt. Ergebnisse werden bei Fachgesprächen mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Praxispartnern oder in nationalen und internationalen Gremien diskutiert.
Die Forschungsergebnisse werden grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht, zum Beispiel in der Umweltforschungsdatenbank UFORDAT und teilweise auf Fachveranstaltungen oder in Fachpublikationen vorgestellt. Damit ist neben einer Nutzung der Forschungsergebnisse durch Dritte auch die Möglichkeit einer öffentlichen Bewertung und wissenschaftlichen Diskussion gegeben.
Die Laboratorien des UBA haben darüber hinaus für ihre wissenschaftliche Arbeit spezielle Regeln zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement festgelegt. Neben den Möglichkeiten zur formellen Akkreditierung als Prüflabor nach ISO/IEC 17025 oder der Etablierung der guten Laborpraxis (GLP) haben sich alle Laboratorien dazu verpflichtet, eine einheitliche Qualitätssicherungskultur zu schaffen und bestimmte Mindestanforderungen an Technik und Management einzuhalten.