Weniger Plastik in der Umwelt – EU stimmt Richtlinie zu

Müll liegt am Sandstrand, vor allem Plastik- und Fischereimüll. zum Vergrößern anklicken
Müll am Weststrand auf Sylt
Quelle: Nina Maier / Umweltbundesamt

Trinkhalm, Einwegbecher und Wattestäbchen gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat haben nun grünes Licht für ein Maßnahmenpaket (u.a. das Verbot von Trinkhalmen aus Plastik ab 2021) gegeben, mit dem der Plastikmüll in der Umwelt verringert werden soll. Das UBA begrüßt die Maßnahmen.

UBA⁠ -Präsidentin Maria Krautzberger: „Auch die deutschen Strände sind vermüllt. An der Nordsee finden wir 390 Müllteile pro hundert Meter, an der Ostsee 70 – und der Großteil davon ist aus Plastik. Die EU-Richtlinie ist ein erster guter Schritt, dass unsere Meere und Strände wieder sauberer werden.“ Die EU nimmt nun insbesondere die Hersteller in die Verantwortung. Sie werden künftig u.a. an Reinigungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Dazu Krautzberger: „Littering wird zu häufig nur als fahrlässiges Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verstanden. Ich finde es wichtig und richtig, dass jetzt auch die Hersteller ihren Teil der Verantwortung übernehmen müssen.“

Je nach Produktgruppe sind in der Richtlinie verschiedene Maßnahmen vorgesehen:

  • Verbote. Im Jahr 2021 (Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) werden Kunststoffeinwegprodukte, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten – dazu zählen Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalterungen sowie Becher und Essensbehälter für den Sofortverzehr aus Polystyrol; Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen soll es gar nicht mehr geben.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung. Die Hersteller werden an den Kosten von Reinigungsmaßnahmen, Transport und Entsorgung von Essensbehältern, Folien, Plastikflaschen, Bechern, Plastiktüten, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten sowie Fischereigerät beteiligt;
  • Stärkung des Recyclings. Ab 2025 sollen Getränkeflaschen einen verbindlichen Anteil von 25% rezykliertem Kunststoff beinhalten, ab 2030 sollen sie zu mindestens 30% aus Rezyklat bestehen;
  • Information der Öffentlichkeit. Auf einer Reihe von Produkten sollen Hersteller über die negativen Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung informieren und auf Mehrwegsysteme hinweisen. Dazu zählen Essensbehälter, Folien, Becher, Tabakprodukte, Feuchttücher, Hygieneprodukte, Luftballons, leichte Plastiktüten, sowie Fischereigerät;
  • Verbrauchsreduktion. Der Verbrauch von Essens- und Getränkebehälter aus Kunststoff soll bedeutend gesenkt werden;
  • Getrennte Sammlung. Bis 2025 sollen mindestens 77% der Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden, ab 2029 90% - etwa durch die Einführung eines Pfandsystems;
  • Produktanforderungen. Ab 2024 sollen Deckel fix an Getränkeflaschen befestigt sein.

Nach Veröffentlichung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Um eine wirksame Reduktion des Eintrags der Einwegprodukte zu erreichen, ist es von zentraler Bedeutung, ehrgeizige Verbrauchsminderungsziele zu setzen – hier haben die Mitgliedsstaaten laut Richtlinie großen Spielraum. Dazu sind die Ausweitung von Mehrweg- und Pfandsystemen wichtige Maßnahmen.

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