Gehörschäden

Neben Krankheiten, Unfällen und dem normalen Alterungsprozess können auch Geräuscheinwirkungen Ursache von Gehörschäden sein. Das menschliche Gehör ist auf die Schallsignale einer natürlichen Umgebung ausgerichtet. Manche Geräusche unserer technisierten Umwelt aber übertreffen selbst laute natürliche Schallquellen deutlich.

Inhaltsverzeichnis

 

Wie entstehen Gehörschäden?

Zu viel an Schall – in Stärke und Dauer – kann Beeinträchtigungen oder bleibende Schäden am Gehör hervorrufen. Das Hörvermögen kann dabei bis zur Schwerhörigkeit geschädigt werden. Ebenso können zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ohrgeräusche (Tinnitus) auftreten. Dies kann durch Dauerschall oder kurzzeitige hohe Schallspitzen geschehen. Solche hohen Schallpegel treten nicht nur im Arbeitsleben auf, sondern gerade auch in der Freizeit, zum Beispiel beim Hören lauter Musik. So werden in Diskotheken ähnliche Lautstärken gemessen wie an lauten Arbeitsplätzen, an denen betriebliche Schutzmaßnahmen für Betroffene gesetzlich vorgeschrieben sind. Lärmmessungen, die stichprobenartig in Diskotheken und bei Live-Musikveranstaltungen durchgeführt wurden, ergaben Musikschallpegel zwischen 90 und 110 dB(A).

 

Zulässige Lärmbelastung und Lärmwerte

Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Beurteilungspegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB(A) betragen. Diese Anforderung ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/10/EG zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lärmeinwirkungen in deutsches Recht übernommen worden (LärmVibrationsArb SchV). Gegenüber früheren Regelungen sind die Vorsorge- und Schutzwerte um fünf dB(A) gesenkt worden („obere” und „untere” Auslösewerte). Demzufolge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bereits ab einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) (Spitzenwert 135 dB(Cpeak)) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) (Spitzenwert 137 dB(Cpeak) hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden. Quantitative Abschätzungen zum Gehörschadensrisiko können anhand der ISO-1999-Richtlinie oder der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 2, vorgenommen werden.

Aber auch „Lärmspielzeug” (zum Beispiel Pistolen, Trillerpfeifen und Holz-Ratschen), tragbare Musikabspielgeräte sowie Feuerwerkskörper können das Gehör beeinträchtigen. Tragbare Abspielgeräte mit Ohrhörern (z.B. mp3-Player) erreichen Musikschallpegel bis zu 110 dB(A). Dies entspricht der Lärmbelastung durch einen Presslufthammer. Bei Spielzeugpistolen wurden kurzzeitige Spitzenpegel von 160 dB(A) und mehr gemessen, wenn sie unmittelbar am Ohr abgefeuert wurden.

 

Lärmbedingte Hörschäden sind nicht heilbar

Sowohl durch anhaltend hohe Dauerschallbelastung als auch durch kurze sehr hohe Schallpegelspitzen können die Haarzellen im Innenohr mit ihren feinen Härchen (Stereozilien) dauerhaft geschädigt werden. Sie wandeln Schallschwingungen in elektrische Signale um, die über das Nervensystem weitergeleitet werden. Ein lärmbedingter Hörverlust entsteht besonders bei den hohen Tönen (bei Frequenzen um 4.000 Hertz). Er beeinträchtigt das Verstehen von Sprache und damit die Kommunikation in Umgebungen mit Hintergrundgeräuschen (zum Beispiel im Restaurant). Bei fortdauernder Belastung nimmt auch die Hörfähigkeit für tiefere Töne ab. Zerstörte Haarzellen wachsen nicht nach, ein lärmbedingter Hörschaden ist also nicht heilbar.

Wer nach hoher Geräuschbelastung, zum Beispiel nach dem Hören von lauter Musik, ungewohnte Geräusche im Ohr wahrnimmt, sollte das in jedem Fall als Warnsignal des Körpers verstehen. Hörschäden können aber auch entstehen, ohne dass solche Ohrgeräusche auftreten.

 

Hörverlust bei Heranwachsenden

Im Kinder-Umwelt-Survey untersuchte das Umweltbundesamt bei etwa 1.000 Kindern zwischen acht und 14 Jahren die Belastung durch Lärm. Dazu führte es zwischen 2003 und 2006 Hörtests in den Wohnräumen der Kinder durch (s. Publikationen). Bei diesem „Screening”-Test zeigte sich, dass rund 13 Prozent der untersuchten Kinder bei mindestens einer Testfrequenz einen Hörverlust von mehr als 20 dB(A) aufweisen, 2,4 Prozent sogar von mehr als 30 dB(A). Das bedeutet, sie benötigten einen um 20 beziehungsweise 30 dB(A) höheren Schallpegel als die anderen, um den Testton hören zu können. Freizeitlärm könnte eine der Ursachen für diese Hörverluste sein.

 

Das Gehör schützen

Um das eigene Gehör zu schonen, kann man bei lauten Konzerten oder in der Disko Gehörschutzstöpsel verwenden. Beim Musikhören mit Kopfhörer sollte eine gemäßigte Lautstärke gewählt werden und es sollten nur Geräte mit eingebauter Schallpegelbegrenzung gekauft werden. Eltern sollten beim Kauf von schallgebendem Spielzeug durch Vergleiche darauf achten, leisere Produkte zu wählen. Dabei sollten sie sich nicht nur auf das CE-Zeichen zur allgemeinen Produktsicherheit verlassen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, hohe Lautstärken in der Freizeit möglichst zu vermeiden und, wo das nicht geht, Gehörschutz zu verwenden. Sicherlich können die Ohren in Einzelfällen auch höhere Lautstärken verkraften, wichtig sind dann aber ausreichende Ruhezeiten mit Schallpegeln unter 70 dB(A), in denen sie sich wieder erholen können. Eine regelmäßige Einwirkung hoher Schallpegel ohne Gehörschutz sollte vermieden werden.

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 Gehörschaden  Gesundheitsgefährdung  Lärmschwerhörigkeit  Tinnitus