Das KrWG sieht prioritär die Vermeidung von Abfällen vor. Gemäß § 33 ist bis Dezember 2013 ein bundesweites Abfallvermeidungsprogramm zu erstellen. Eine aktuelle Studie im Auftrag des UBA erarbeitete die wissenschaftlichen Grundlagen dafür. Nach Analyse und Bewertung ausgewählter Abfallvermeidungsmaßnahmen werden die geeigneten Maßnahmen empfohlen und mögliche Indikatoren für die Erfolgskontrolle identifiziert.