EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen

eine Strandkrabbe sitzt in der Öffnung einer halben leeren Plastikflasche, die am Strand als Müll liegtzum Vergrößern anklicken
Besonders Plastikmüll ist in den Meeren ein Problem.
Quelle: Sabina Bredemeier

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, um für weniger Müll an den europäischen Stränden zu sorgen. Damit soll vor allem der Kunststoffmüll reduziert werden, der am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wird, die „Top litter items“. Dies sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen.

Mit dem Kommissionsvorschlag werden nun erstmalig Müllfunde als Anlass genommen, um konkrete Maßnahmen gegen Kunststoffe in der Umwelt auf europäischer Ebene vorzustellen. Vorgeschlagen werden zum einen Verbote, beispielsweise von Strohhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Zum anderen setzt die Kommission auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller, die sich zum Beispiel um eine bessere Entsorgung kümmern müssen oder darum, dass ihre Produkte Hinweise enthalten, die über deren schädliche Umweltauswirkungen bei falscher Entsorgung informieren. Außerdem sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Umgang mit Einwegprodukten gefördert werden. Auch an die Produktdesignphase werden Anforderungen gestellt – so sollen künftig Einwegkunststoffflaschen so produziert werden, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden bleiben, um deren Eintrag in die Umwelt zu vermeiden.

„Jede Plastikgabel, die an einem Strand landet, ist eine zu viel. Dass die Europäische Kommission nun konkret gegen die Vermüllung vorgehen will, ist darum begrüßenswert“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, “Allerdings ist klar: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter. Mehrwegprodukte sollten grundsätzlich bevorzugt werden, dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen werden.“

Aus Sicht des ⁠UBA⁠ ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt. Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen.

Besonders relevant  sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung und Informationen über die schädlichen Umweltauswirkungen. Ein Beispiel dafür ist eine Kennzeichnung von Produkten, die häufig unsachgemäß in Toiletten statt im Restmüll entsorgt werden, wie etwa Feuchttücher und andere Hygieneprodukte.

Weiterhin ist aus Umweltsicht insbesondere Artikel 10 positiv hervorzuheben, in dem die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme zu informieren – ökologisch betrachtet ist dies oft die sinnvollste Variante.

Für einige der Produkte, für welche die Kommission Verbote vorsieht, gibt es bereits Alternativen, die ohne Kunststoffe auskommen. Das gilt etwa für Wattestäbchen, bei denen der Kunststoffanteil durch Papier ersetzt wurde, Einweggeschirr, das aus Papier, Holz oder anderen Materialien besteht, sowie Strohhalme, für die Alternativen aus Glas, Metall oder Hartweizengrieß existieren. Bei all diesen Alternativen ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob diese umweltfreundlicher zu bewerten sind als die Kunststoffvarianten, individuell beantwortet werden muss.

Nur genaue Betrachtungen des jeweiligen Produktlebenszyklus‘ lassen hier eine eindeutige Antwort zu. Aus ökobilanzieller Sicht ist es wahrscheinlich, dass einige der Alternativprodukte durchaus schlechter abschneiden als ihre Pendants aus Kunststoffen. Allerdings bildet eine Ökobilanz nicht die Folgen von Kunststoffeinträgen in die (Meeres-)Umwelt ab. Eine ökobilanzielle Betrachtung ist weiterhin die geeignete Methode um Umweltwirkungen von Produkt- oder Materialalternativen zu bewerten. Sie ist für politische Entscheidungen hinsichtlich des Eintrages von problematischen Materialien in die Umwelt allein aber nicht ausreichend.

Begleitend zu dem Legislativvorschlag hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die Alternativen jeder zum Verbot vorgeschlagenen Produktgruppe analysiert werden. Diese wird das Umweltbundesamt nun vertieft prüfen.

Der Legislativvorschlag enthält sieben Maßnahmenkategorien, die sich auf jeweils unterschiedliche Produktgruppen beziehen:

  1. Reduktionsziele für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Mögliche Maßnahmen beinhalten Reduktionsziele für die Verwendung dieser Produkte, oder eine Mindestvorgabe für den Anteil wiederverwendbarer Alternativen (Mehrweg);
  2. Verbote der folgenden Produkte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einwegteller, Strohhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalter. Die Nutzung alternativer Materialien zur Herstellung dieser Produkte soll im Einklang mit dem Ziel stehen, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten, insbesondere auf die Meeresumwelt sowie die menschliche Gesundheit, zu reduzieren;
  3. Produktanforderungen werden an Einwegkunststoffflaschen gestellt. Diese Flaschen sollen in einer Weise hergestellt sein, dass sich die Deckel vom Getränkebehälter während der Nutzungsphase nicht lösen können;
  4. Kennzeichnung von Feuchttüchern, Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Luftballons. Für diese Produktgruppen sollen gut sichtbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die aufdie negativen Umweltauswirkungen von Littering oder anderer unsachgemäßer Entsorgung dieser Produkte hinweisen;
  5. Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelbehälter, Folien zum Einwickeln von Lebensmitteln, Kunststoffflaschen sowie deren Deckel, Getränkebecher und deren Deckel, Zigaretten mit Filtern sowie separat verkaufte Filter, Feuchttücher, Luftballons, dünne und sehr dünne Plastiktüten. Für diese Produktgruppen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Transport und Behandlung sowie Reinigungskosten für Meeresmüll und bewusstseinsbildende Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen auch für Fischereigerät gelten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alles Fischereigerät, was zu Müll geworden ist, eingesammelt wird.
  6. Getrennte Sammlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um bis 2025 90 % der in einem bestimmten Jahr in Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln;
  7. Bewusstseinsbildende Maßnahmen: Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice- Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von Littering sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden.

 

Hintergrund: Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren. Der Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten ist die erste konkrete Maßnahme, die im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie entwickelt wurde.

Biologisch abbaubare Kunststoffe: In dem Legislativvorschlag der Kommission wird an zwei Stellen explizit auf biologisch abbaubare Kunststoffe eingegangen. Zum einen wird von der hypothetischen Möglichkeit gesprochen, einen Standard zur Zertifizierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu entwickeln, die innerhalb so kurzer Zeit vollständig abgebaut werden, dass sie keine schädliche Auswirkung auf das marine Leben haben. Produkte, die nach einem solchen Standard zertifiziert wären, könnten von den entsprechenden Produktregelungen ausgenommen werden. An späterer Stelle wird präzisiert, dass die Kommission eine Bewertung der Richtlinie nach sechs Jahren vornehmen wird, in der unter anderem untersucht wird, ob der wissenschaftliche und technische Fortschritt es zulässt, Bioabbaubarkeit in den Meeren in Form einer Norm festzustellen.


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