Bodenschutzrecht

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Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Regelungen zum Bodenschutzrecht finden sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Die zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Relevant für den Bodenschutz sind hier insbesondere Regelungen des Stoff-, Abfall- und Anlagenrechts der EU. Für den Bodenschutz bedeutsame Vorschriften finden sich auch im internationalen Recht.

Inhaltsverzeichnis

 

Nationales Recht

Nationale Vorschriften zum Bodenschutz ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Von besonderer Bedeutung sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung. Die nachfolgend aufgeführte Liste der Gesetze und Verordnungen, die neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung einschlägige Bestimmungen enthalten, ist nicht abschließend.

Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung

Zweck des Gesetzes ist es, nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Gefahren für den Boden sollen abgewehrt werden, eingetretene schädliche Bodenveränderungen sind zu sanieren. Darüber hinaus sind auch vorsorgende Maßnahmen erforderlich.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BBodSchG) gilt grundsätzlich nur, soweit andere Gesetze – wie zum Beispiel das Düngemittelgesetz oder das Baurecht – Einwirkungen auf den Boden nicht regeln. Die entsprechenden Gesetze sind im Paragraf 3 des BBodSchG aufgeführt. Allerdings müssen – so die Rechtsprechung - die materiellen Anforderungen des Bodenschutzrechts, die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BBodSchV) insbesondere durch die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte bestimmt sind, beim Vollzug dieser anderen Gesetze berücksichtigt werden.

Der Schwerpunkt des BBodSchG liegt im nachsorgenden Bodenschutz. Die Prüfungsabfolge und Entscheidungsmaßstäbe sind im BBodSchG und in der BBodSchV präzise geregelt. BBodSchG und BBodSchV enthalten auch Pflichten des vorsorgenden Bodenschutzes. Von besonderer Bedeutung ist insoweit die Festlegung von Vorsorgewerten als auch von Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Materialien auf den Boden. Nach Paragraf 17 BBodSchG sind die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei landwirtschaftlicher Bodennutzung zu beachten. Die Länder haben vielfach zur Konkretisierung und Umsetzung des BBodSchG und der BBodSchV eigene Ländergesetze erlassen.

Baurecht/Raumordnungsrecht

Für den Bodenschutz relevante Vorschriften ergeben sich zudem aus dem Bau- und Raumordnungsrecht. Nach Paragraf 1a Absatz 2 Baugesetzbuch soll mit „Grund und Boden […] schonend und sparsam“ umgegangen werden. Diese Grundsätze sind insbesondere bei der ⁠Bauleitplanung⁠ zu berücksichtigen. Das Raumordnungsrecht enthält Vorschriften zur Gesamtplanung und damit zur Nutzung von Grund und Boden. Die einschlägigen Vorschriften auf Bundesebene ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz. Auf Länderebene gibt es entsprechende Landesgesetze.

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung

Von Bedeutung sind ferner die abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012, das zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Einschlägig sind darüber hinaus die Klärschlammverordnung sowie die Bioabfallverordnung. Die abfallrechtlichen Vorschriften enthalten insbesondere Vorgaben für die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Naturschutzrecht

Nach Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft entweder zu vermeiden oder zumindest auszugleichen. Nach Paragraf 15 Absatz 7 BNatSchG können in einer Rechtsverordnung Anforderungen an die Kompensation von Eingriffen geregelt werden. Insoweit können auch Maßstäbe an Eingriffe in den Boden und an entsprechende Kompensationsmaßnahmen normiert werden. Eine Rechtsverordnung wird derzeit vorbereitet.

 

Europäisches Recht

Für den Bodenschutz einschlägige Bestimmungen enthalten insbesondere die Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die Abfallrahmenrichtlinie und die REACH-Verordnung.

Die IED verlangt von dem Betreiber einer Industrieanlage, dass er vor Aufnahme der Tätigkeit einen Bericht über den Zustand des Bodens und Grundwassers erstellt. Nach Beendigung der Tätigkeit ist zu prüfen, ob sich der Zustand erheblich verschlechtert hat. Wenn dies der Fall ist, hat der Betreiber den Ausgangszustand wiederherstellen. Durch diese Regelung wird ein wichtiger Anreiz zur Vermeidung von Neulasten gesetzt.

Am 22. September 2006 hat die EU-Kommission einen offiziellen Vorschlag für eine Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt. Ziele der Bodenrahmenrichtlinie sind, erstens die weitere Verschlechterung der Bodenqualität zu vermeiden und die Bodenfunktionen zu erhalten. Zweitens sollen geschädigte Böden unter Funktionalitätsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Kosten wiederhergestellt werden. Obwohl das EU-Parlament dem Entwurf zugestimmt hat, ist die Richtline bislang wegen einer Sperrminorität von fünf Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – nicht verabschiedet worden. Die EU-Kommission hat den Entwurf 2014 zurückgezogen.

 

Internationales Recht

Im Wesentlichen sehen drei internationale Übereinkommen für den Bodenschutz relevante Vorschriften vor. Zu nennen sind Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung von 1994, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 und die Klimarahmenkonvention von 1992. Wesentliche Ziele der Wüstenkonvention sind die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Milderung der Dürrefolgen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt hat die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Gegenstand. Die biologische Vielfalt umfasst auch die in terrestrischen Ökosystemen. Die Klimarahmenkonvention enthält Vereinbarungen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, worunter auch Speicher und Senken von Treibhausgasen fallen. Zu nennen ist schließlich noch als regionales Völkerrecht das Protokoll im Bereich Bodenschutz zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991.

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Schlagworte:
 Bodenschutz  Bodenfunktionen  Bundesbodenschutzgesetz  Bundesbodenschutzverordnung  EU Bodenrahmenrichtlinie