Mitteilungspflichten gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz
Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2026 letztmalig nach alter Methodik zu berichten ist.
Ab den Dokumentationen über das Berichtsjahr 2026 gelten für Organisationen für Herstellerverantwortung, ausgewählte Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Recyclingbetreiber und Abfallbewirtschafter, die Altbatterien behandeln, veränderte oder teilweise neue Mitteilungspflichten.