Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. weiterlesen
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Rechtliche Regelungen
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 und seinen Fortschreibungen sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. weiterlesen
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Gewässergefährdung
Zur Ableitung der Wassergefährdungsklasse wird die Toxizität eines Stoffes oder Gemisches gegenüber aquatischen Organismen sowie das Bioakkumulationspotential und die leichte Abbaubarkeit im Gewässer bewertet. weiterlesen
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Anfragen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) zuständigen Stelle im Umweltbundesamt beantworten Ihre Anfragen zur Stoffeinstufung. weiterlesen
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Säugetiertoxizität
Die Bewertung der Wassergefährdung berücksichtigt die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Wasserverunreinigungen. Um die Wassergefährdungsklasse abzuleiten, wird auch die Säugetiertoxizität herangezogen. weiterlesen
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WGK-Einstufung
Alle bisher in eine Wassergefährdungsklasse, bzw. als „nicht wassergefährdend“ oder „allgemein wassergefährdend“ eingestuften Stoffe können in der online-Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes recherchiert werden.Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die von ihnen verwendeten… weiterlesen
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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Dioxinen und PCBs
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Dioxinen und PCBs sollen mögliche Quellen und Senken identifizieren. Sie untersuchen den Transfer dieser Stoffe in die Umwelt. Die aktuell hohe Belastung einiger Lebensmittel mit Dioxinen macht den Forschungsbedarf deutlich. weiterlesen
Wirtschaft | Konsum
Format für die Pflichtkennzeichnung von Stoffen in Bauprodukten
Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben. weiterlesen