Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Es schafft besondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen. weiterlesen
Anerkennung
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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig. weiterlesen
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Voraussetzungen der Anerkennung
Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. weiterlesen
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Hinweise zur Antragstellung
Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung. weiterlesen
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