Um Gesundheitsgefahren zukünftig ausschließen zu können, muss der durch menschliche Aktivitäten verursachte Ausstoß von Stickstoffoxiden (NOX) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) – als Vorläuferstoffe zur Bildung von Ozon – weiter deutlich gesenkt werden. Die Bundesregierung hat nach den nationalen Programmen zur Ozonminderung aus den Jahren 2002 und 2007 im Jahr 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm beschlossen. In den Programmen sind mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen aufgestellt. Ihr Ziel ist die Senkung der nationalen Emissionen von Stickstoffoxiden (NOX) und flüchtigen organischen Stoffen (ohne Methan, NMVOC). Beispielhaft können hier genannt werden:
- Mobile Quellen: Insbesondere durch die neuen Regelungen für Diesel-Pkw, die seit der EURO 6d-TEMP-Norm (gültig für Typgenehmigungen ab 1. September 2017) die Stickoxidemissionen auch unter realen innerstädtischen Fahrbedingungen begrenzen, werden die Stickoxidemissionen aus dieser Quellgruppe deutlich reduziert. Die Förderung der Elektromobilität wird zudem dazu beitragen, dass der Anteil von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sinkt und damit die Stickoxidemissionen reduziert werden.
- Stationäre Quellen: Durch den schrittweisen Kohleausstieg und die Erzeugung der benötigten Energiemengen aus Gaskraftwerken und erneuerbaren Energien wird es zu einer deutlichen Minderung der NOX-Emissionen in den nächsten Jahren kommen. Weitere Minderungen sind durch die Vorgaben der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für mittelgroße Feuerungsanlagen zu erwarten. Beispielsweise führen schärfere Emissionsgrenzwerte bei der Biogasverstromung zu einem deutlich reduzierten NOX-Ausstoß. Bei Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten entscheidet die sachgerechte Bedienung über die Vermeidung unnötiger NOX- und VOC-Emissionen.
- Lösemittel: Die NMVOC-Emissionen aus der Anwendung von Lösemitteln in Industrieprozessen und in Haushalten konnten seit dem ersten nationalen Programm zur Ozonminderung (2002) deutlich gesenkt werden. Dieser Rückgang ist auf verschiedene europäische Regelungen sowie deren Umsetzung in nationales Recht zurückzuführen. Deutliche Minderungen sind auch im Straßenverkehr u. a. durch die Weiterentwicklung von Katalysatoren bei Benzin-Pkw zu verzeichnen. Die NMVOC-Emissionen aus der Verdunstung von Kraftstoffen konnten durch technische Maßnahmen an Tankstellen und Fahrzeugen ebenfalls deutlich gesenkt werden.