Lärm
Umgebungslärmrichtlinie: Vernetzung von Planungsebenen bei der Lärmaktionsplanung
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen viele Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne erarbeiten. Gleichzeitig zeigen bisherige Erfahrungen, dass lärmmindernde Planungen und Umsetzungen häufig sektoral erfolgen. Eine bessere Vernetzung der Planungsebenen ist erforderlich, um mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und…weiterlesen










