Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen, außer Methan, aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten werden als Summenwert im deutschen Emissionsinventar geführt und berichtet (NMVOC – non-methane volatile organic compounds).
Im Vorhaben wurden die NMVOC-Emissionen aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf Basis aktueller Statistiken berechnet.
Zusätzlich wurden die Projektionen der NMVOC-Emissionen für die Jahre 2025, 2030 und 2035 aktualisiert berechnet. Diese Projektionen wurden für die Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 verwendet.