Emissionshandel: Zuteilungsverfahren für dritte Handelsperiode beginnt

Antragsfrist endet am 23. Januar 2012

Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren.

Das ⁠UBA⁠ erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das UBA den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses so genannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge.

Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23. Januar 2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen. Für Neuanlagen mit einer Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2011 gilt eine gesonderte Regelung.

In der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wird das europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen.

Weitere Informationen und Links

Die DEHSt wird auf ihrer Internetseite u.a. folgende Anwendungen und Informationen für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen bereitstellen:

  • Formular-Management-System mit zugehörigem Nutzerhandbuch und XML-Schnittstelle für den komfortablen Datenaustausch
  • Mehrteiliger Leitfaden zum Zuteilungsverfahren 2013-2020
  • Hinweise zum Anwendungsbereich des ⁠Treibhausgas⁠-Emissionshandelsgesetzes

Zusätzlich bietet die DEHSt für Anlagenbetreiber und Sachverständige am 02. November sowie am 11. November 2011 in Berlin Informationsveranstaltungen rund um das Zuteilungsverfahren an. Im Pressebereich der DEHSt-Homepage steht ab sofort ein Informationspaket zur dritten Handelsperiode zur Verfügung.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

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