PFC-Überwachung im Grundwasser und Geringsfügigkeitsschwellen
In Deutschland erfolgt derzeit noch kein einheitliches flächendeckendes Monitoring von PFC an Grundwassermessstellen. Derzeit werden in 15 Bundesländern anlassbezogen PFC im Grundwasser untersucht. Diese Untersuchungen finden in der Regel an Messstellen statt, in deren Einzugsgebiet PFC-Belastungen bekannt sind wie z.B. in der Nähe von Militär- und Industriestandorten, Brandflächen oder Flughäfen.
Für sieben PFC mit vorliegenden Leitwerten für das Trinkwasser haben die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaften Wasser (LAWA) und Boden (LABO) Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser (GFS) abgeleitet (s. Tabelle).
Die Geringfügigkeitsschwelle bildet die Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers und einer schädlichen Verunreinigung. Sie wird definiert als Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden.
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