Produktinformation 4.0: Grundlage für digitale Produktpässe

ein Mann und eine Frau schauen in einem Geschäft eine Waschmaschine anzum Vergrößern anklicken
Detaillierte Produktinformationen könnten nachhaltigen Konsum und Kreislaufwirtschaft fördern.
Quelle: goodluz / Fotolia.com

In einem Projekt des Umweltbundesamtes wurde eine Grundlage für die Einführung eines digitalen Produktpasses für Textilien und Elektrogeräte erarbeitet. Dieser soll zukünftig transparent Informationen zu Produkten bereitstellen, etwa zu den verwendeten Materialien, zur Reparierbarkeit, zu eingesetzten Chemikalien und zur richtigen Entsorgung.

Das Projekt legt eine Grundlage für die Einführung eines digitalen Produktpasses und die Weiterentwicklung gesetzlicher Informationsanforderungen anhand von energieverbrauchsrelevanten Produkten und Textilien. Es wurde untersucht, wie relevante Produktdaten entlang des Lebenszyklus (also von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung) digital erfasst und zielgruppengerecht bereitgestellt werden können, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und so wertvolle Ressourcen zu schonen. Bestehende Nachverfolgungskonzepte und Informationspflichten wurden mithilfe eines Browser-basierten Demonstrators analysiert. Dabei zeigte sich, dass Informationslücken häufig durch gesetzliche Ausnahmen entstehen. Diese sollten reduziert und kleine Unternehmen bei der Datenerhebung unterstützt werden. Empfehlungen betreffen klarere gesetzliche Vorgaben zu ⁠Metadaten⁠ wie Granularität, Format und Zugänglichkeit. Einige ⁠Stakeholder⁠ im Textilsektor würden von umfassenderen Materialdeklarationen, Recycler im Elektronikbereich von besser zugänglichen Informationen sowie verständlicheren Verbraucherkennzeichnungen profitieren. Auch sektorübergreifend sollte eine verbesserte Materialtransparenz angestrebt werden.

Die Entscheidung, welche Daten in einem verbindlichen elektronischen Produktpass für energieverbrauchsrelevante Produkte und für Textilien enthalten sein müssen, wird in den nächsten Jahren im Rahmen der Arbeiten zur europäischen Ökodesign-Verordnung (ESPR) und anderen Rechtsakten getroffen.

Zudem wurde in dem Projekt die technische Infrastruktur für ein digitales Produktinformationssystem untersucht. Dabei standen sechs Kernaspekte im Fokus: Vokabular, Ontologien, Taxonomien, Datenspeicherung, Datenaustausch, Datenverantwortung und -verifizierung, Zugriffsmanagement sowie Identifikatoren und Datenträger. Vorgeschlagen wird ein dezentrales Speichersystem, ergänzt durch ein zentrales Register für berechtigte Akteure. Der Datenaustausch sollte über EU-Standards interoperabel gestaltet werden. Ein zugangsbasiertes Nutzerprofilmanagement nach dem Need-to-Know-Prinzip wurde erfolgreich im Browser-basierten Demonstrator getestet. Anforderungen an Identifikatoren und Datenträger sollten gesetzlich geregelt sein, wobei Datenschutz, IP-Rechte und Regelungen wie die EU-Richtlinie über Elektro- und Electronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt werden müssen.

In Hinblick auf die technische Infrastruktur hat die EU-Kommission ebenfalls parallel zur Projektlaufzeit die Normung einiger technischer Grundlagen beauftragt, die Ende 2025 abgeschlossen sein soll (siehe CEN-CENELEC Joint Technical Committee JTC 24)

Schwerpunkte im Projekt des Umweltbundeamtes waren:

  • Erfassung der bestehenden Informationsanforderungen aus Regelungen, Produktrichtlinien, Label, Initiativen, etc.
  • Identifikation des Informationsbedarfs der Akteur*innen in Workshops
  • Konzeption der Informationsweitergabe und technische Umsetzung
  • Entwicklung einer Demonstrations- Website (Front-End) inkl. Anforderung an Datenschnittstellen der Akteur*innen
  • Empfehlungen für die Weiterentwicklung von gesetzlichen Informationsanforderungen

Mehr Informationen zum Projekt erhalten Sie im Abschlussbericht (auf Englisch mit deutscher Zusammenfassung).

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