UBA-Einschätzung zu Leopoldina-Gutachten

Eine Straße, in der sich Autos stauen.zum Vergrößern anklicken
Eine Hauptquelle für Stickstoffdioxid sind Diesel-Autos.
Quelle: C Kara / Fotolia.com

Die Wissenschaftsakademie Leopoldina hat im Auftrag der Bundesregierung Stellung zur Debatte um Grenzwerte für Luftschadstoffe genommen und den Untersuchungsbericht „Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft“ veröffentlicht. Der Bericht der Leopoldina bestätigt in weiten Teilen die Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftbelastung und deren Ursachen.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Ich freue mich, dass die Leopoldina klarstellt, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen und die EU-Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einzuhalten sind. Auch das Umweltbundesamt hält die aktuelle Feinstaubbelastung für ein größeres Risiko für die Gesundheit. Wir erarbeiten gegenwärtig einen Vorschlag für ein nationales Luftreinhalteprogramm, wie es auch die Leopoldina empfiehlt.“

Zu einigen weiteren Punkten aus dem Bericht:

Das ⁠UBA⁠ stimmt der Aussage zu, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen sind und eine Einhaltung des EU-Grenzwertes zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist, gleichzeitig die aktuelle Feinstaubbelastung aber dennoch ein größeres Risiko darstellt. Eine Verschärfung der Feinstaubgrenzwerte sieht das UBA als notwendig für den vorsorglichen Schutz der Gesundheit an.

Gleichfalls teilt das UBA die Einschätzung, dass sich Luftreinhalteplanung nicht zu kleinräumig auf einzelne Straßen beziehen sollte. Das UBA empfiehlt, weiträumige Umweltzonen einzurichten, die die gesamten Kerngebiete der Innenstädte umfassen.

Die Leopoldina empfiehlt ein Nationales Luftreinhalteprogramm: Dieses wird bereits vom UBA erarbeitet in Umsetzung der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (kurz ⁠NEC-Richtlinie⁠) und in Kürze veröffentlicht.

Das UBA begrüßt, dass die Leopoldina klar Dieselfahrzeuge, die noch nicht dem neuesten Abgasstandard entsprechen, als Verursacher der NO2-Grenzwertüberschreitung benennt, bzgl. des Feinstaub aber auch die wesentlichen anderen Verursacher wie Holzverbrennung und Landwirtschaft anführt.

Der im Gutachten aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Erreichung der NO2-Grenzwerte entspricht weitestgehend den Empfehlungen des UBA. Hier ist nach unserer Auffassung eine Priorisierung und Konkretisierung sowie die Beschreibung der Wege für eine konsequente Umsetzung erforderlich.  

Die Leopoldina stellt zutreffend dar, dass die Wahl der Probenahmestandorte die Messwerte beeinflusst. Sie führt aber richtigerweise auch aus, dass sich diese Unschärfen grundsätzlich nicht vermeiden lassen. Das UBA hat bereits in der Vergangenheit betont, dass diese Variationen nur wenige Mikrogramm betragen und daher lediglich bei geringen Grenzwertüberschreitungen von Belang sind.

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