Asbest – nichts für Heimwerker

hellgraue Wellplatten aus Asbestzementzum Vergrößern anklicken
Asbesthaltige Bauprodukte können die Gesundheit gefährden. Etwa bei unsachgemäßem Umbau oder Abriss.
Quelle: goccedicolore / Fotolia.com

Wann ist Asbest gefährlich? Besonders Heimwerker sollten aufpassen.

1993 wurde Asbest engültig verboten - trotz der vielen praktischen Eigenschaften der „Wunderfaser“. Denn: Wenn die feinen Asbest-Fasern eingeatmet werden, kann das Krebs auslösen.

Trotz Verbots und umfangreicher Sanierungen begegnet uns Asbest auch heute noch im Alltag: als alte Well- oder Fassadenplatten aus Asbestzement auf der Garage oder in manchen Fußbodenbelägen, dort als fest gebundener Asbest. Vor allem Bauten aus den 1960er Jahren sind betroffen.

Hier gilt: Umbau, Reparatur oder beim Abriss solcher Gebäude ist nur etwas für professionelle Unternehmen, die mit der Sanierung asbestbelasteter Gebäude vertraut sind. Sie müssen in Deutschland zudem den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519).

Für Profis wie Heimwerker gilt: Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie die Hochdruckreinigung von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da Fasern freiwerden können.

Kleine Mengen unbeschädigter asbesthaltiger Gegenstände aus Asbestzement wie Blumenkübel oder zerbrochene Fußbodenplatten können in vielen Städten und Regionen beim Wertstoffhof fachgerecht entsorgt werden. Für den Transport müssen die Abfälle getrennt von anderen Abfällen in sicher verschließbaren und speziell gekennzeichneten Behältern – verschiedene Hersteller bieten Rollbehälter –und –boxen und Säcke an- gesammelt werden. Das regionale Umweltamt beziehungsweise das regionale Entsorgungsunternehmen informiert über die Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.

Wer unsicher ist, ob im Haus Asbest verbaut wurde, dem helfen spezielle Prüf- oder Messinstitute. Sie können anhand von Material- oder Staubproben prüfen, wie hoch die Belastung ist. Sollte sich herausstellen, dass festgebundener Asbest in der Bausubstanz vorliegt, darf die Entfernung nicht in Eigenleistung, sondern nur von fachkundigen Firmen ausgeführt werden, die eine Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519) besitzen. Bei leicht gebundenem Asbest wie Spritzasbest, der eher in Großbauten und gewerblich oder in industriell genutzten Gebäuden zu finden ist, ist der Eigentümer zur Sanierung oder Entfernung der asbesthaltigen Bauprodukte verpflichtet. 

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 Asbestabfälle  Gesundheitsgefährdender Stoff