2030-Agenda und SDGs: EU-Nachhaltigkeitspolitik braucht Neustart

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Ziel der 2030-Agenda: eine sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklung
Quelle: Olivier Le Moal / Fotolia.de

Um die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) auf EU-Ebene umzusetzen, muss aus Sicht des Umweltbundesamts (UBA) die EU-Nachhaltigkeitsstrategie novelliert werden. Ein aktuelles Positionspapier benennt Ziele und Maßnahme für eine nachhaltige Entwicklung in der EU.

Experten und Expertinnen des Umweltbundesamtes identifizierten zwölf Handlungsfelder, die sich auf nachhaltigen Konsum und seine Voraussetzungen, nachhaltige Produktionsweisen und die Transformation der Wirtschaft sowie auf den Schutz von menschlicher Gesundheit und den Schutz der Umwelt beziehen. Bestehende Regelungen auf europäischer Ebene und deren Defizite wurden analysiert und auf dieser Basis Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU formuliert. Damit liefert das ⁠UBA⁠ einen Diskussionsbeitrag für einen Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik.

Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. 

Hintergrund

Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem ⁠UN⁠-Nachhaltigkeitsgipfel die 2030-Agenda „Transforming our world: the 2030-Agenda for Sustainable Development“ einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und ihren 169 Unterzielen (Targets) verabschiedet. 

Die transformative 2030-Agenda hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten. Damit gibt es erstmals einen universell für alle Länder gültigen Zielkatalog, der Entwicklungs- und Umweltaspekte zusammenfasst.