Durchsetzung des Umweltrechts
Das Umweltrecht ist nur wirksam, wenn es gut vollzogen und durchgesetzt wird.
Das Umweltrecht ist nur wirksam, wenn es gut vollzogen und durchgesetzt wird.
Ein guter Vollzug des Umweltrechts ist unerlässlich für dessen Wirksamkeit. Welche Unterstützung sich Vollzugsfachleute dabei wünschen, zeigt eine Studie im Auftrag des UBA: nicht unbedingt Rechtsänderungen, sondern neben einer ausreichenden Ausstattung vor allem mehr Austausch und Kooperation der Behörden sowie bessere Informationen für Vollzugsbehörden, Anlagenbetreiber und Öffentlichkeit.
Die Rechtsordnung kennt bislang weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene ein systematisches und ausdifferenziertes Ressourcenschutzrecht. Diese Fragen werden vielmehr nur in einigen Rechtsbereichen punktuell behandelt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde deshalb untersucht, wie ein wirksames Ressourcenschutzregime im deutschen Recht verankert werden könnte.
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Es verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.