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Hygieneschädlinge

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Kommission Gesundheitsschädlinge - Infektionsschutzgesetz

Die Kommission Gesundheitsschädlinge berät das Umweltbundesamt in seinen Aufgaben nach Paragraph 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie im Bereich des Managements von Gesundheitsschädlingen. Per Definition sind Gesundheitsschädlinge Tiere, die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können. Für behördlich angeordnete Maßnahmen regelt der Paragraph 18 IfSG ihre Bekämpfung. weiterlesen

Chemikalien

Prüflabor Gesundheitsschädlinge

zwei Ratten

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Zu diesen so genannten Vektoren zählen manche Insekten, Milben und Zecken, aber auch Wirbeltiere wie Ratten oder Mäuse. weiterlesen

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Für Mensch und Umwelt