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AwSV

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Wassergefährdende Stoffe

Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. weiterlesen

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Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 und seinen Fortschreibungen sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. weiterlesen

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WGK-Einstufung

Screenshot der Datenbank

Alle bisher in eine Wassergefährdungsklasse, bzw. als „nicht wassergefährdend“ oder „allgemein wassergefährdend“ eingestuften Stoffe können in der online-Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes recherchiert werden.Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die von ihnen verwendeten… weiterlesen

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Anfragen

Fragezeichen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) zuständigen Stelle im Umweltbundesamt beantworten Ihre Anfragen zur Stoffeinstufung. weiterlesen

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Gewässergefährdung

Zur Ableitung der Wassergefährdungsklasse wird die Toxizität eines Stoffes oder Gemisches gegenüber aquatischen Organismen sowie das Bioakkumulationspotential und die leichte Abbaubarkeit im Gewässer bewertet. weiterlesen

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Säugetiertoxizität

Die Bewertung der Wassergefährdung berücksichtigt die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Wasserverunreinigungen. Um die Wassergefährdungsklasse abzuleiten, wird auch die Säugetiertoxizität herangezogen. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt