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37. BImSchV

Verkehr

Kraftstoffe und Antriebe

Ein Mann tankt Benzin

Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig. weiterlesen

Klima | Energie

Vollzug der 37. BImSchV: Anrechnung strombasierter Kraftstoffe

Wer in der EU Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss bis 2020 die Treibhausgasemissionen, die bei der Nutzung seiner Kraftstoffe entstehen, um 6 Prozent reduzieren. Welche Mengen Kraftstoff aus welchen Anlagen für die Senkung der Emissionen angerechnet werden dürfen, prüft für den Bereich „strombasierte Kraftstoffe“ ab Anfang 2018 das UBA. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen

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