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Woran erkenne ich ein qualifiziertes Schimmelpilzlabor?

Qualifizierte Labore:

  • besitzen eine Genehmigung zum Arbeiten mit infektiösem Material, v.a. auf dem Gebiet der Schimmelpilzidentifizierung, entsprechend § 44 Infektionsschutzgesetz
  • haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Umweltmykologie
  • nehmen regelmäßig an mykologischen Weiterbildungsveranstaltungen teil
  • orientieren sich bei ihrer Arbeit (Probenlagerung, Probenaufarbeitung, Identifizierung und Ergebnisberechnung) an den Empfehlungen der VDI-Richtlinie 4300 Blatt 10 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategie bei der Untersuchung von Schimmelpilzen im Innenraum“ bzw. der DIN ISO 16000 Teil 16 bis 20
  • machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse und legen diese offen, wenn sie Untersuchungen durchführen, die noch nicht in der VDI-Richtlinie 4300 Blatt 10 bzw. in der DIN ISO 16000 Teil 16 bis 20 beschrieben sind
  • präzisieren gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Abhängigkeit von der Zielsetzung die Messaufgabe und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten
  • verfügen über ein System der internen Qualitätskontrolle und der Rückführbarkeit der Ergebnisse
  • geben an, nach welchem Bestimmungsschlüssel sie die einzelnen Schimmelpilze identifiziert haben und mit welcher Messwertunsicherheit die erhaltenen Ergebnisse allgemein behaftet sind
  • nehmen regelmäßig erfolgreich an dem Ringversuch „Identifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum und in Lebensmitteln“ oder an anderen gleichgelagerten Ringversuchen teil
  • orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien der Innenraumlufthygiene Kommission des Umweltbundesamtes wie z. B. der Bewertungshilfe für Luftproben - kultivierbare Schimmelpilze und Bewertungshilfe für Luftproben - Partikelauswertung (s. Schimmelpilzsanierungsleitfaden des ⁠UBA⁠)
  • geben Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse nach Rücksprache mit dem Probenehmer, bei Ergebnissen, die vom Auftraggeber nicht einschätzbar sind (fehlende Fachkenntnis)
  • geben in ihrer Interpretation der Ergebnisse nur in kurzer Form an, dass Feuchte- /Schimmelpilzschäden ein hygienisches Problem darstellen
  • nehmen keine medizinischen, baulichen und anderen fachfremden Bewertungen der Ergebnisse vor, arbeiten aber in konkreten Einzelfällen kooperativ mit Ärzten und anderen Sachverständigen zusammen
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Schlagworte:
 Schimmel

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