Einige Gesundheitsämter bieten Beratung bei Schimmelpilzproblemen an. Für die Anzeige von Schimmelproblemen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel Kindergärten, Schulen) sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig.
Mietervereine geben Tipps zum Umgang mit Vermietern, wenn ein Schimmelpilzproblem auftritt.
In Bundesländern, in denen Wohnungsaufsichtsgesetze bestehen (Hamburg, NRW, Berlin, Hessen), können auch die Städte im Rahmen der Wohnungsaufsicht beraten und konkret beim Vermieter eine Mängelbeseitigung anordnen und hoheitlich durchsetzen.