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Was ist eine Energiesparlampe?

Die Bezeichnung „Energiesparlampe“ war früher nicht reglementiert.Egal ob es sich um Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät,  bestimmte Halogenglühlampen oder  um einzelne LED-Lampen handelte. Tatsächlich ist bei diesen Lampen die Ersparnis an Elektroleistung recht unterschiedlich: Sie reicht von rund 20 bis 80 v.H. Inzwischen gilt die EG-Verordnung 244/2009, nach der eine Lampe nur noch dann als Energiesparlampe oder ähnlich bezeichnet werden darf, wenn sie eine bestimmte Effizienz hat – umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 70 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Dies gilt für alle Lampen – unabhängig von der Lichterzeugungstechnik. Erreicht wird der genannte Wert nur von einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen und der LED-Lampen. Als Synonym für Kompaktleuchtstofflampe sollte die Bezeichnung „Energiesparlampe“ deshalb nicht mehr verwendet werden. Deshalb verwenden wir die Bezeichnung Energiesparlampe nicht pauschal. Sofern es um Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät geht, verwenden wir die Abkürzung KLL.

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Schlagworte:
 Licht

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