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Wer ist „Hersteller“, wenn ein Unternehmen Batterien bei einem ausländischen Produzenten oder Lieferanten bestellt/anfordert und die Batterien nach Deutschland eingeführt werden?
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Können auch „Hersteller” ohne Sitz/ Niederlassung in Deutschland Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen?
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Wer ist innerhalb eines Unternehmenskonzerns Hersteller?
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Was ist unter „Marke“ zu verstehen?
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Welche „Marke“ ist anzugeben, wenn der Hersteller Batterien in Verkehr bringt, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind?