Replik auf die Kritiken der Bauernverbände

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Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes 2014 - 2019
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Am 10. Juni 2017 veröffentlichte das Umweltbundesamt die Studie "Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung". Der Deutsche Bauernverband, der Bayerische Bauernverband und der Bauernbund Brandenburg nahmen dazu in Pressemitteilungen Stellung. Hier erläutern wir den Standpunkt des Umweltbundesamtes zu den einzelnen Vorwürfen.

Inhaltsverzeichnis

Bayerischer Bauernverband: "Abenteuerliche Modellrechnungen", Bauernbund Brandenburg: „Die Studie liefert keine belastbaren Fakten."

In der Studie wurden Szenarien entwickelt, daher ist es sachlich richtig, Aussagen zu den Ergebnissen im Konjunktiv zu treffen. Weiterhin sind die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung noch nicht absehbar. Daher heißt es in der Pressemitteilung des Umweltbundesamts „Mit den Neuregelungen in der Düngeverordnung wurden lange überfällige Schritte eingeleitet, die hoffentlich die Belastungen so weit senken, dass den Trinkwasserkunden die teure Aufbereitung erspart bleibt.“ Auch da die Konsequenzen der Düngeverordnung noch nicht absehbar sind, ist eine Formulierung im Konjunktiv sachlich korrekt. 

Die Effekte der Düngung auf das Trinkwasser sind mittel- bis langfristig. Nitrateinträge der letzten Jahrzehnte, welche in den nächsten Jahren das Trinkwasser belasten werden, sind bereits im Boden (nur noch nicht in den Grundwasserkörpern), können aber in ihrer Wirkung nicht mit letzter Sicherheit abgeschätzt werden. Darüber hinaus können auch freiwillige Maßnahmen der Landwirte, Änderungen der Marktsituation und der Regulierung (bspw. mit Hinblick auf maximale Viehbesatzdichten) Einfluss auf die Düngeintensität und damit auf die Stickstoffüberschüsse und den Nitratgehalt haben. Eine wissenschaftlich solide Aussage wird daher immer Spannbreiten (d.h. Konjunktiv) beinhalten. Davon wird sie nicht weniger belastbar.

 

Deutscher Bauernverband, Bayerischer Bauernverband: „Wo es lokal oder regional Probleme mit der Wasser- und Gewässerqualität gibt, arbeiten Landwirte mit allen Beteiligten zusammen, um die Ursachen zu finden und umsetzbare Maßnahmen zu ergreifen.“

Kooperativer Gewässerschutz ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung der Einträge. Daher wurden neben der technischen Aufbereitung auch die Kooperationmodelle der an der Studie beteiligten Wasserversorger ausgewertet. Es zeigte sich, dass trotz erkennbarer Erfolge der Kooperationsmodelle der Nitratzielwert von 50 mg/l im neu gebildeten Grundwasser allein mit diesen Modellen häufig nicht erreicht wird. Dies spricht jedoch nicht gegen kooperativen Gewässerschutz, sondern zeigt, dass in Belastungsgebieten weitere flankierende Instrumente notwendig sind. Das zeigt, dass die Landwirtschaft ganz maßgeblich den Schlüssel zur Lösung des Problems in der Hand hat.

 

Deutscher Bauernverband, Bayerischer Bauernverband: „Das Umweltbundesamt erweckt den Eindruck, dass sich die Belastungssituation deutschlandweit verschlechtert hat.“

Das Umweltbundesamt bezieht sich in der Pressemitteilung explizit auf Mehrkosten, die in Belastungsgebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Dass es lokal oder regional auch zu einer Verbesserung der Situation kommen kann oder keine zusätzlichen Aufbereitungsmaßnahmen notwendig sein werden, bestreitet das Umweltbundesamt nicht.

 

Bayerischer Bauernverband: „Es wurden in der Studie Kosten bei der Wasseraufbereitung berechnet, um einen Nitratgehalt weit unter dem gesetzlichen Grenzwert zu erreichen.“

Als Nitrat-Zielwerte für das aufbereitete Trinkwasser wurden in der Studie 37,5, 25 und 10 mg/l festgelegt. Dies entspricht 75 %, 50 % bzw. 20 % des Nitratgrenzwertes von 50 mg/l der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Ein Zielwert von 50 mg/l kam nicht in Betracht, weil aus technischen Gründen bei der Aufbereitung ein gewisser „Sicherheitsabstand“ erforderlich ist, damit der Grenzwert auch wirklich jederzeit eingehalten werden kann.

Der Zielwert von 37,5 mg/l resultiert aus den Vorgaben der Grundwasserverordnung (Trendumkehrgebot bei 75 % des Schwellenwertes von 50 mg/l Nitrat). Die Zielwerte von 10 und 25 mg/l wurden u.a. aufgrund des “Minimierungsgebotes“ nach § 6 TrinkwV berücksichtigt. Die Studie dokumentiert die Kosten für die jeweiligen Zielwerte getrennt und ermittelt deshalb auch Kostenspannen und keine absoluten Werte.

 

Bauernbund Brandenburg: „Der Vergleich der Mehrkosten für die Landwirtschaft durch die Auflagen der Düngeverordnung mit den Mehrkosten einer aufwändigen Trinkwasserreinigung ist nicht zulässig. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“

Wir haben Kosten für die Vermeidung einer Grundwasserbelastung mit den Kosten für die Reparatur der Belastung (Trinkwasseraufbereitung) verglichen. Das ist eine absolut gängige Methode, um zu ermitteln, was gesamtgesellschaftlich günstiger ist. Die Tatsache, dass die Träger der Kosten für die Vermeidung (Landwirte) und die Reparatur (Trinkwasserkunden) unterschiedlich sind, ändert nichts an der der generellen Zulässigkeit des Vergleichs – im Gegenteil: Sie legt offen, wer profitiert und wer verliert.

Unsere Studie zeigt: Die Belastung des Grundwassers und damit die Kosten treten nicht gleichmäßig über Deutschland verteilt auf, sondern vor allem in Regionen mit hohen Viehbesatzdichten und intensivem Gemüseanbau. Die Preise für landwirtschaftliche Produkte aus diesen Regionen spiegeln diese Umweltkosten nicht wieder, im Gegenteil, Wasserkunden aus diesen Gebieten zahlen für die vermeintlich günstigen Lebensmittel mit erhöhten Wasserpreisen. Gleichzeitig werden die Kosten für die Umsetzung der neuen Düngeverordnung nicht alle Bauern gleichmäßig treffen. Auch hier werden Mehraufwendungen besonders in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung auf die Landwirtschaft zukommen.

Die novellierte Düngeverordnung hat zum Ziel, die Nitrateinträge in das Grundwasser zu reduzieren. Den Kosten der Umsetzung stehen dabei vermiedene Umwelt- und Gesundheitsschäden gegenüber. Das aktuelle Gutachten beziffert die potentiellen Schadenskosten allein für das Trinkwasser. Nicht berücksichtigt werden die Umwelt- und Gesundheitskosten, die durch die Überdüngung darüber hinaus entstehen. Exemplarisch zu nennen sind erhöhte ⁠Treibhausgas⁠- und Ammoniakemissionen sowie eine Reduzierung der Artenvielfalt.

Insofern besteht zwischen beiden Zahlen ein enger Zusammenhang. Egal ob Oderbruch oder Emsland: Dort, wo zu viel gedüngt wird und die Stickstoffüberschüsse zu hoch sind, ist die Trinkwasserqualität gefährdet und die Landwirte müssen ihre Produktionsverfahren entsprechend anpassen.

 

Bauernbund Brandenburg: „Bei der aktuellen Untersuchung des Oberflächenwassers, aus dem sich ja das Grundwasser speist, in ganz Deutschland keine einzige Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes festgestellt worden.“

Diese Aussage ist falsch. Wer den Wasserkreislauf kennt, der weiß: Das Grundwasser speist die Flüsse und nur in Ausnahmefällen ist dies umgekehrt. Da außerdem  rund 70 % des Trinkwassers in Deutschland aus Grundwasser und Quellwasser stammt, wurde in der Studie die Belastungssituation des Grundwassers betrachtet.

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 Nitrat  Bauernverband  Grundwasser