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UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel
Seit der Novelle des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 17.07.2017 (UVPModG) zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2014/52/EU, ist in UVP und Vorprüfung auch zu prüfen, ob Umweltauswirkungen infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können.Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens war es, rechtliche u…weiterlesen